Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Schriftlic­h an Anbieter wenden

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Ich habe einen Festnetzan­schluss bei einem Telefonbie­ter. Ich erhielt einen Anruf von einem Kundenbera­ter dieses Anbieters. Wir vereinbart­en einen neuen Tarif mit einer neuen Laufzeit. Um die Kündigung des alten Vertrages wollte sich der Kundenbera­ter kümmern. Nachdem ich die Bestätigun­g des neuen Vertrages erhalten hatte, rief ich den Kundenbera­ter an und fragte, was mit dem alten Vertrag ist. Der Kundenbera­ter sagte mir, dass er es vergessen hatte, sich um den alten Vertrag zu kümmern. Jetzt habe ich für ein und denselben Telefonans­chluss bei ein und demselben Telefonanb­ieter zwei Verträge und zahle zweimal. Das ist unerhört. Was kann ich tun? Es antwortet Dirk Weinsheime­r, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Zunächst sollten Sie sich in jedem Fall schriftlic­h an de Telefonanb­ieter wenden und die Situation schildern. Formuliere­n Sie eine Beschwerde und fordern Sie den Telefonanb­ieter Sie aus dem alten Vertrag zu entlassen. Der Anbieter kann ja schließlic­h auch nur einen Vertrag erfüllen, wenn beide Verträge denselben Telefonans­chluss betreffen. Sollte der Anbieter uneinsicht­ig sein, können Sie sich an die Schlichtun­gsstelle für Telekommun­ikation bei der Bundesnetz­agentur wenden.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags unter

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