Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Schriftlich an Anbieter wenden
Ich habe einen Festnetzanschluss bei einem Telefonbieter. Ich erhielt einen Anruf von einem Kundenberater dieses Anbieters. Wir vereinbarten einen neuen Tarif mit einer neuen Laufzeit. Um die Kündigung des alten Vertrages wollte sich der Kundenberater kümmern. Nachdem ich die Bestätigung des neuen Vertrages erhalten hatte, rief ich den Kundenberater an und fragte, was mit dem alten Vertrag ist. Der Kundenberater sagte mir, dass er es vergessen hatte, sich um den alten Vertrag zu kümmern. Jetzt habe ich für ein und denselben Telefonanschluss bei ein und demselben Telefonanbieter zwei Verträge und zahle zweimal. Das ist unerhört. Was kann ich tun? Es antwortet Dirk Weinsheimer, Verbraucherzentrale Thüringen.
Zunächst sollten Sie sich in jedem Fall schriftlich an de Telefonanbieter wenden und die Situation schildern. Formulieren Sie eine Beschwerde und fordern Sie den Telefonanbieter Sie aus dem alten Vertrag zu entlassen. Der Anbieter kann ja schließlich auch nur einen Vertrag erfüllen, wenn beide Verträge denselben Telefonanschluss betreffen. Sollte der Anbieter uneinsichtig sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation bei der Bundesnetzagentur wenden.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags unter