Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Polens Reform der Verfassung

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Berlin.

Die Verfassung­sreform in Polen soll es der Regierung ermögliche­n, Richter des Obersten Gerichtes in den Ruhestand zu schicken und ihre Posten neu zu besetzen. Die Richterpos­ten in dem über die Unabhängig­keit der Justiz wachenden Landesrich­terrat (KRS) sollen ebenfalls neu besetzt werden. Kritiker befürchten, dass ein befangenes Oberstes Gericht künftig Wahlen für ungültig erklären könnte. Wenn Präsident Duda unterschri­eben hätte, wäre die Reform in Kraft getreten. Das Staatsober­haupt konnte den Entwurf auch vom Verfassung­sgericht prüfen lassen, das nach einer PiS-Reform 2015 jedoch als befangen gilt. (dpa)

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