Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Schwarzfahrt soll kein Fall für Justiz sein
Lauinger: Sanktionen nicht über Strafrecht
Erfurt.
Nach Ansicht von Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) sollen Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht weiter wie Straftäter behandelt werden. Es gehe ihm nicht darum, Schwarzfahren zu legalisieren. „Es soll weiter sanktioniert werden, aber nicht mit dem Strafrecht“, sagte Lauinger. Der Grünen-Politiker ist Vorsitzender der Justizministerkonferenz der Länder. Seinen Angaben zufolge werden sich die Justizminister bei ihrem nächsten Treffen im Juni in Thüringen mit dem Thema beschäftigten.
Derzeit sei der Ausgang der Diskussion um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens offen. „Ob die Debatte in politische Mehrheiten mündet, kann ich noch nicht sagen“, sagte Lauinger. Er hoffe jedoch auf eine gemeinsame Bundesratsinitiative der Länder. Es gebe mehrere Argumente dafür, die Strafbarkeit des Schwarzfahrens zu beenden, sagte Lauinger. Er sieht eine Ungleichbehandlung, die es im Strafrecht nicht geben dürfe.
Vor den Richtern würden nur die Schwarzfahrer landen, die erwischt werden, und das Strafgeld – das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt - nicht zahlen könnten. Wer schließlich doch zahle, komme in der Regel sogar ohne Strafanzeige davon.
Lauinger bezeichnete es als Unding, „dass Strafjustiz und Strafvollzug mit ihren Ressourcen fortwährend den Preis für die Rationalisierung des öffentlichen Personenverkehrs zu zahlen haben, und zivilrechtliche Ansprüche der Verkehrsunternehmen mit den Mitteln des Strafrechts gesichert werden sollen“. Letztlich sei es Sache der Unternehmen, durch Kontrollen möglichst viele Schwarzfahrer auffliegen zu lassen.
Lauinger zog den Vergleich zum Schwarzparken, das nicht strafbar sei, aber geahndet werde.. (dpa)