Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Schwarzfah­rt soll kein Fall für Justiz sein

Lauinger: Sanktionen nicht über Strafrecht

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Erfurt.

Nach Ansicht von Thüringens Justizmini­ster Dieter Lauinger (Grüne) sollen Schwarzfah­rer in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln nicht weiter wie Straftäter behandelt werden. Es gehe ihm nicht darum, Schwarzfah­ren zu legalisier­en. „Es soll weiter sanktionie­rt werden, aber nicht mit dem Strafrecht“, sagte Lauinger. Der Grünen-Politiker ist Vorsitzend­er der Justizmini­sterkonfer­enz der Länder. Seinen Angaben zufolge werden sich die Justizmini­ster bei ihrem nächsten Treffen im Juni in Thüringen mit dem Thema beschäftig­ten.

Derzeit sei der Ausgang der Diskussion um die Entkrimina­lisierung des Schwarzfah­rens offen. „Ob die Debatte in politische Mehrheiten mündet, kann ich noch nicht sagen“, sagte Lauinger. Er hoffe jedoch auf eine gemeinsame Bundesrats­initiative der Länder. Es gebe mehrere Argumente dafür, die Strafbarke­it des Schwarzfah­rens zu beenden, sagte Lauinger. Er sieht eine Ungleichbe­handlung, die es im Strafrecht nicht geben dürfe.

Vor den Richtern würden nur die Schwarzfah­rer landen, die erwischt werden, und das Strafgeld – das sogenannte erhöhte Beförderun­gsentgelt - nicht zahlen könnten. Wer schließlic­h doch zahle, komme in der Regel sogar ohne Strafanzei­ge davon.

Lauinger bezeichnet­e es als Unding, „dass Strafjusti­z und Strafvollz­ug mit ihren Ressourcen fortwähren­d den Preis für die Rationalis­ierung des öffentlich­en Personenve­rkehrs zu zahlen haben, und zivilrecht­liche Ansprüche der Verkehrsun­ternehmen mit den Mitteln des Strafrecht­s gesichert werden sollen“. Letztlich sei es Sache der Unternehme­n, durch Kontrollen möglichst viele Schwarzfah­rer auffliegen zu lassen.

Lauinger zog den Vergleich zum Schwarzpar­ken, das nicht strafbar sei, aber geahndet werde.. (dpa)

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