Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Fußball-WM – draußen jubeln bis in die Nacht
Umweltministerin Barbara Hendricks will für Live-Übertragungen nach 22 Uhr den Lärmschutz einschränken
Berlin.
Fußball-Fans in Deutschland können sich auf nächtliches Public Viewing in Biergärten während der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland freuen. Die Bundesregierung will mit einer Sonderverordnung den Lärmschutz vorübergehend lockern, damit am späten Abend nach Abpfiff ausgelassen im Freien gefeiert werden kann. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli gespielt.
Mit der Regelung, die am Mittwoch kommender Woche im Bundeskabinett beschlossen werden soll, werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr erlaubt. An der Durchführung der Veranstaltungen bestehe „ein erhebliches öffentliches Interesse“, da dank des Public Viewings viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele mit anderen Fans auf Großleinwänden verfolgen könnten, schreibt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zur Begründung der Verordnung, die dieser Redaktion vorliegt.
Die für den Lärmschutz zuständige SPD-Politikerin will vor allem Event-Veranstaltern und Gastronomen Rechts- und Planungssicherheit verschaffen. Da der mit dem Public Viewing „verbundene Lärm in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen vor allem in den Abendund Nachtstunden (...) ein Problem darstellen kann, bedarf die Durchführung dieser Veranstaltungen besonderer Vorschriften“, heißt es.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt fest, dass bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 Dezibel dB(A) nicht überschreiten darf. Nun müssen die Länder im Bundesrat noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache, weil Städte und Kommunen Interesse haben, ihren Bürgern spannende WM-Momente zu präsentieren.
Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben. (tb)