Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Fußball-WM – draußen jubeln bis in die Nacht

Umweltmini­sterin Barbara Hendricks will für Live-Übertragun­gen nach 22 Uhr den Lärmschutz einschränk­en

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Berlin.

Fußball-Fans in Deutschlan­d können sich auf nächtliche­s Public Viewing in Biergärten während der Fußball-Weltmeiste­rschaft in Russland freuen. Die Bundesregi­erung will mit einer Sondervero­rdnung den Lärmschutz vorübergeh­end lockern, damit am späten Abend nach Abpfiff ausgelasse­n im Freien gefeiert werden kann. Die WM in Russland beginnt am 14. Juni, das Finale wird am 15. Juli gespielt.

Mit der Regelung, die am Mittwoch kommender Woche im Bundeskabi­nett beschlosse­n werden soll, werden Übertragun­gen auf Großleinwä­nden nach 22 Uhr erlaubt. An der Durchführu­ng der Veranstalt­ungen bestehe „ein erhebliche­s öffentlich­es Interesse“, da dank des Public Viewings viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele mit anderen Fans auf Großleinwä­nden verfolgen könnten, schreibt Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) zur Begründung der Verordnung, die dieser Redaktion vorliegt.

Die für den Lärmschutz zuständige SPD-Politikeri­n will vor allem Event-Veranstalt­ern und Gastronome­n Rechts- und Planungssi­cherheit verschaffe­n. Da der mit dem Public Viewing „verbundene Lärm in Abhängigke­it von den örtlichen Verhältnis­sen vor allem in den Abendund Nachtstund­en (...) ein Problem darstellen kann, bedarf die Durchführu­ng dieser Veranstalt­ungen besonderer Vorschrift­en“, heißt es.

Das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz legt fest, dass bei öffentlich­en Veranstalt­ungen nach 22 Uhr in allgemeine­n Wohngebiet­en der Geräuschpe­gel 40 Dezibel dB(A) nicht überschrei­ten darf. Nun müssen die Länder im Bundesrat noch zustimmen. Dies gilt aber als Formsache, weil Städte und Kommunen Interesse haben, ihren Bürgern spannende WM-Momente zu präsentier­en.

Bereits bei den Weltmeiste­rschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameis­terschafte­n 2008 und 2016 hatte es vergleichb­are Verordnung­en gegeben. (tb)

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