Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Fachberater mahnt zur Eile
Heckenschnitt nur bis zum 1. März
Sömmerda.
Sven Röbbenack, Fachberater des Territorialverbandes „Thüringer Becken“der Gartenfreunde, weist darauf hin, dass Hecken nur noch bis zum 1. März geschnitten werden dürfen. Vom 1. März bis 30. September bedürfe es einer schriftlichen Genehmigung, um Schnitte an Hecken und anderen schnittbedürftigen Gehölzen in großem Umfang durchzuführen, so der Fachmann.
Grund hierfür sei eine Schonzeit für Paarung, Brut und Aufzucht einheimischer Singvögel.
Grundlage hierfür ist der Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, [...] oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“, heißt es da.
Sven Röbbenack: „Die hier angesprochenen Pflegeschnitte sind aber erst nach dem 20. Juni zulässig, denn im Zeitraum vom
1. April bis 20. Juni herrscht ein absolutes Schnittverbot.
Schonende Schnitte um den
20. Juni herum bieten sich an, da die Hecke hier zum 2. Jahrestrieb ansetzt. Der 1. Schnitt sollte im Januar oder Februar erfolgen. Dadurch wird die Hecke dichter und wächst gleichmäßiger. Dabei darf der 1. Schnitt etwas kräftiger ausfallen.“
Für Garten- und Naturfreunde verstehe es sich von selbst, Vögel möglichst wenig zu stören und auf Brutplätze Acht zu geben. Mit entsprechender Rücksicht stellet ein dezenter Rückschnitt kein Problem dar.
„Wer allerdings einen Radikalschnitt plant, sollte sich beeilen und diesen zeitnah durchführen“, so der Fachmann.