Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Flug verspätet: So gibt es Entschädigung
Ab einer Verzögerung von drei Stunden können Passagiere Geld verlangen. Hilfe bieten Internetportale – doch die verlangen hohe Provisionen
Berlin.
In der Abflughalle des Flughafens auf Fuerteventura sind viele verärgerte Gesichter zu sehen. Mehrere Flüge haben stundenlang Verspätung. Am härtesten trifft es diejenigen, die mit TUIfly zurück nach Berlin wollen: Sie müssen mehr als acht Stunden auf ihren Flug warten. Viele harren schon seit dem frühen Morgen am Airport aus.
Das ist ein Fall, bei dem Helga Szabo ihre Visitenkarten am besten unter die Leute bringt. Sie ist Mitarbeiterin eines Fluggastrechte-Portals und zufällig unter den Wartenden, wie sie sagt. Viele Flughäfen verbieten den Anbietern, Werbung in den Terminals für sich zu machen, weil sie die Fluggesellschaften nicht verärgern wollen. Die Chancen auf eine Entschädigung für die TUIfly-Passagiere stehen gut: Ab einer Verspätung von drei Stunden können Reisende Geld fürs Warten verlangen. Voraussetzung ist: Sie müssen in einem EU-Land gestartet sein. Oder im Fall eines Flugantritts außerhalb der EU muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der Europäischen Union haben und das Flugziel in einem Mitgliedstaat liegen. Die Regeln hat Brüssel bereits im Jahr 2005 in die Fluggastrechte-Verordnung geschrieben.
Danach richtet sich die Höhe des Anspruchs nach Verspätung und Strecke. Bei Flugstrecken bis 1500 Kilometer stehen Passagieren 250 Euro, ab 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro zu. Bei Strecken über 3500 Kilometer können Betroffene 600 Euro verlangen, hat sich der Flug in diesem Fall allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, kann die Entschädigung halbiert werden. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Gesellschaft zusätzlich für Übernachtung und Transfer aufkommen.
Grundsätzlich ist die Airline laut der Verordnung schon ab zwei Stunden Verspätung in der Pflicht, Wartende zu verpflegen und ihnen zwei Telefonate, EMails oder Faxe zu ermöglichen. Was das Flugticket gekostet hat, spielt dabei keine Rolle. Das gilt auch für Billigflieger und Pauschalreisen. Nach neuerlichen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes gelten die Ansprüche sogar für verspätete Anschlussflüge außerhalb Europas und auch dann, wenn Flugzeug und Besatzung gechartert sind.
Geld gibt es aber nur dann, wenn keine außergewöhnlichen Umstände – Stichwort höhere Gewalt – vorliegen, die die Gesellschaft nicht beeinflussen konnte, „obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern“, wie es in der EUVerordnung heißt. Dazu gehören Unwetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, Vogelschlag oder Streiks, wobei Letzteres davon abhängt, ob die Situation für die Airline womöglich doch beherrschbar war.
Um die Forderungen zu stellen, haben Verbraucher mehrere Möglichkeiten: Sie können sich direkt an die Airline wenden, einen Rechtsanwalt einschalten oder eines der mittlerweile Dutzenden Portale für Fluggastrechte wie Flightright, Airhelp oder EUClaim beauftragen. Bei den Online-Anbietern reicht es zumeist, ein OnlineFormular mit wenigen Angaben auszufüllen. Die Dienste setzen Ansprüche auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung meist im Inkasso-Verfahren durch. Gegebenenfalls ziehen sie vor Gericht. Der Verbraucher muss sich um so gut wie nichts kümmern.
Die Provisionen im Erfolgsfall fallen happig aus: Die sogenannten Fluggasthelfer verlangen meist fast ein Drittel der Entschädigungssumme. Und es kann Monate dauern, bis sie das Geld überweisen.
Schneller geht’s per Sofortentschädigung. Viele Portale bieten die Option an, wenn sie nahezu sicher sind, dass die Airline zahlen muss. Konkret: Die Unternehmen prüfen die Erfolgsaussichten. Sind diese positiv, erhalten die Kunden ein Angebot, ihre Entschädigungsforderung an die Firma zu „verkaufen“und das Geld innerhalb von ein bis zwei Tagen zu erhalten. Auch wenn sich der Anbieter nicht bei der Fluglinie durchsetzen kann, kann er vom Kunden nichts mehr zurückfordern. Die Kosten liegen allerdings noch höher: Zumeist werden dem Kunden mehr als 40 Prozent der Ausgleichssumme abgezogen.
Die Verbraucherschützer von Finanztip raten Passagieren deshalb, die Airline erst mal selbst zu belangen. Musterschreiben gibt es auf den Internetseiten von Finanztip oder dem ADAC. Aber: Die Fluggesellschaften tun sich schwer, das Geld freimütig auszuzahlen. Die Entschädigungen sind ein nicht unwesentlicher Kostenfaktor für sie. In Deutschland summieren sich die Forderungen auf rund 800 Millionen Euro im Jahr. Deshalb versuchen die Linien möglichst, die Zahlungen zu umschiffen, indem sie angeben, die Verspätungen nicht selbst verschuldet zu haben.
Im Fall des acht Stunden verspäteten Fliegers von Fuerteventura gab es für die Kunden des Fluggastrechteportals nach wenigen Monaten eine gute Nachricht. Sie erhielten von TUI fly 400 Euro Entschädigung – abzüglich der Provision wurden 276,24 Euro überwiesen.
aus Baumwolle bekommt durch Stärken mehr Glanz und Festigkeit. Wichtig: Gestärkte Wäsche anfeuchten und bei verminderter Temperatur bügeln – zu viel Hitze lässt sie nämlich bräunlich werden. Tischwäsche bis zum Gebrauch dann über einen Kleiderbügel mit Steg hängen.
Salzkartoffeln
werden schmackhafter und bekommen eine schöne Farbe, wenn Sie etwas Currypulver oder Kurkuma ins Kochwasser geben.
Gilt auch für Billigflieger und Pauschalreisen
Ortsgespräche im Inland Wochenende Ferngespräche im Inland Wochenende Ct / min Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag Ct / min