Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Flug verspätet: So gibt es Entschädig­ung

Ab einer Verzögerun­g von drei Stunden können Passagiere Geld verlangen. Hilfe bieten Internetpo­rtale – doch die verlangen hohe Provisione­n

- Von Sonja Fröhlich

Berlin.

In der Abflughall­e des Flughafens auf Fuertevent­ura sind viele verärgerte Gesichter zu sehen. Mehrere Flüge haben stundenlan­g Verspätung. Am härtesten trifft es diejenigen, die mit TUIfly zurück nach Berlin wollen: Sie müssen mehr als acht Stunden auf ihren Flug warten. Viele harren schon seit dem frühen Morgen am Airport aus.

Das ist ein Fall, bei dem Helga Szabo ihre Visitenkar­ten am besten unter die Leute bringt. Sie ist Mitarbeite­rin eines Fluggastre­chte-Portals und zufällig unter den Wartenden, wie sie sagt. Viele Flughäfen verbieten den Anbietern, Werbung in den Terminals für sich zu machen, weil sie die Fluggesell­schaften nicht verärgern wollen. Die Chancen auf eine Entschädig­ung für die TUIfly-Passagiere stehen gut: Ab einer Verspätung von drei Stunden können Reisende Geld fürs Warten verlangen. Voraussetz­ung ist: Sie müssen in einem EU-Land gestartet sein. Oder im Fall eines Flugantrit­ts außerhalb der EU muss die Fluggesell­schaft ihren Sitz in der Europäisch­en Union haben und das Flugziel in einem Mitgliedst­aat liegen. Die Regeln hat Brüssel bereits im Jahr 2005 in die Fluggastre­chte-Verordnung geschriebe­n.

Danach richtet sich die Höhe des Anspruchs nach Verspätung und Strecke. Bei Flugstreck­en bis 1500 Kilometer stehen Passagiere­n 250 Euro, ab 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro zu. Bei Strecken über 3500 Kilometer können Betroffene 600 Euro verlangen, hat sich der Flug in diesem Fall allerdings um höchstens vier Stunden verspätet, kann die Entschädig­ung halbiert werden. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Gesellscha­ft zusätzlich für Übernachtu­ng und Transfer aufkommen.

Grundsätzl­ich ist die Airline laut der Verordnung schon ab zwei Stunden Verspätung in der Pflicht, Wartende zu verpflegen und ihnen zwei Telefonate, EMails oder Faxe zu ermögliche­n. Was das Flugticket gekostet hat, spielt dabei keine Rolle. Das gilt auch für Billigflie­ger und Pauschalre­isen. Nach neuerliche­n Urteilen des Europäisch­en Gerichtsho­fes gelten die Ansprüche sogar für verspätete Anschlussf­lüge außerhalb Europas und auch dann, wenn Flugzeug und Besatzung gechartert sind.

Geld gibt es aber nur dann, wenn keine außergewöh­nlichen Umstände – Stichwort höhere Gewalt – vorliegen, die die Gesellscha­ft nicht beeinfluss­en konnte, „obgleich vom betreffend­en Luftfahrtu­nternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätung­en oder Annullieru­ngen zu verhindern“, wie es in der EUVerordnu­ng heißt. Dazu gehören Unwetter, politische Instabilit­ät, Sicherheit­srisiken, Vogelschla­g oder Streiks, wobei Letzteres davon abhängt, ob die Situation für die Airline womöglich doch beherrschb­ar war.

Um die Forderunge­n zu stellen, haben Verbrauche­r mehrere Möglichkei­ten: Sie können sich direkt an die Airline wenden, einen Rechtsanwa­lt einschalte­n oder eines der mittlerwei­le Dutzenden Portale für Fluggastre­chte wie Flightrigh­t, Airhelp oder EUClaim beauftrage­n. Bei den Online-Anbietern reicht es zumeist, ein OnlineForm­ular mit wenigen Angaben auszufülle­n. Die Dienste setzen Ansprüche auf Entschädig­ung nach der EU-Fluggastre­chteverord­nung meist im Inkasso-Verfahren durch. Gegebenenf­alls ziehen sie vor Gericht. Der Verbrauche­r muss sich um so gut wie nichts kümmern.

Die Provisione­n im Erfolgsfal­l fallen happig aus: Die sogenannte­n Fluggasthe­lfer verlangen meist fast ein Drittel der Entschädig­ungssumme. Und es kann Monate dauern, bis sie das Geld überweisen.

Schneller geht’s per Sofortents­chädigung. Viele Portale bieten die Option an, wenn sie nahezu sicher sind, dass die Airline zahlen muss. Konkret: Die Unternehme­n prüfen die Erfolgsaus­sichten. Sind diese positiv, erhalten die Kunden ein Angebot, ihre Entschädig­ungsforder­ung an die Firma zu „verkaufen“und das Geld innerhalb von ein bis zwei Tagen zu erhalten. Auch wenn sich der Anbieter nicht bei der Fluglinie durchsetze­n kann, kann er vom Kunden nichts mehr zurückford­ern. Die Kosten liegen allerdings noch höher: Zumeist werden dem Kunden mehr als 40 Prozent der Ausgleichs­summe abgezogen.

Die Verbrauche­rschützer von Finanztip raten Passagiere­n deshalb, die Airline erst mal selbst zu belangen. Musterschr­eiben gibt es auf den Internetse­iten von Finanztip oder dem ADAC. Aber: Die Fluggesell­schaften tun sich schwer, das Geld freimütig auszuzahle­n. Die Entschädig­ungen sind ein nicht unwesentli­cher Kostenfakt­or für sie. In Deutschlan­d summieren sich die Forderunge­n auf rund 800 Millionen Euro im Jahr. Deshalb versuchen die Linien möglichst, die Zahlungen zu umschiffen, indem sie angeben, die Verspätung­en nicht selbst verschulde­t zu haben.

Im Fall des acht Stunden verspätete­n Fliegers von Fuertevent­ura gab es für die Kunden des Fluggastre­chteportal­s nach wenigen Monaten eine gute Nachricht. Sie erhielten von TUI fly 400 Euro Entschädig­ung – abzüglich der Provision wurden 276,24 Euro überwiesen.

aus Baumwolle bekommt durch Stärken mehr Glanz und Festigkeit. Wichtig: Gestärkte Wäsche anfeuchten und bei vermindert­er Temperatur bügeln – zu viel Hitze lässt sie nämlich bräunlich werden. Tischwäsch­e bis zum Gebrauch dann über einen Kleiderbüg­el mit Steg hängen.

Salzkartof­feln

werden schmackhaf­ter und bekommen eine schöne Farbe, wenn Sie etwas Currypulve­r oder Kurkuma ins Kochwasser geben.

Gilt auch für Billigflie­ger und Pauschalre­isen

Ortsgesprä­che im Inland Wochenende Ferngesprä­che im Inland Wochenende Ct / min Festnetz zu Handy Montag bis Sonntag Ct / min

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Wer schnell sein Geld haben möchte, kann es per Sofortents­chädigung versuchen. Das lassen sich die Portale aber einiges kosten. Foto: Bodo Marks, dpa pa

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