Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Landeshilfe für Solo-selbstständige
Auch Dienstleistungsbereiche und Veranstaltungsbranche sollen von Unterstützung profitieren
Dienstleistungsunternehmen und Solo-selbstständige erhalten in Thüringen über die Überbrückungshilfe des Bundes hinaus weiterhin zusätzliche Unterstützung des Landes. Die Förderung kann wie die Überbrückungshilfe II über die bundesweit geltende Antragsplattform beantragt werden.
„Wir führen die Landeshilfe für Solo-selbstständige zwischen September und Dezember 2020 mit jeweils 1180 Euro monatlichem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fort“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD). Die bisherige Begrenzung auf maximal zwei Monate entfalle damit, es müssten keinerlei Fixkosten nachgewiesen werden. Auf Bundesebene sei die Weiche für die Soloselbstständigen im März falsch gestellt worden, „sie brauchen direkte Unterstützung“. Die Anträge müssen über einen Steuerberater, Buchoder
Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Zudem werden die Landeshilfen für die besonders betroffene Dienstleistungsbereiche – Hotelund Gaststättenbetriebe oder Tourismusund Reiseanbieter – fortgesetzt. Betriebliche Fixkosten für die Monate September bis Dezember werden für diese Unternehmen nicht erst ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent, sondern bereits ab 20 Prozent im jeweiligen Fördermonat anteilig erstattet. Damit wird im Freistaat einer größeren Zahl an Unternehmen die Förderung aus der Überbrückungshilfe II ermöglicht.
Das Wirtschaftsministerium erneuert zudem den Willen, der Veranstaltungsbranche zu helfen.
Nach Gesprächen mit Vertretern der Allianz der Veranstaltungswirtschaft sagte das Land nochmals zu, sich bei Absagen von Veranstaltungen oder Messen wegen verschärfter Infektionsschutz-regeln an Ausfallkosten zu beteiligen. Das gelte vorerst von Dezember 2020 bis Juni 2021, eingeplant sind rund 2,5 Millionen Euro. Bis zu 80 Prozent bereits angefallener Ausgaben für ein geplantes Event könnten so abgedeckt werden.
„Wir wollen verhindern, dass aus der Corona-pandemie ein wirtschaftlicher Totalschaden erwächst, der Unternehmen, Arbeitsplätze und damit Steuerkraft und soziale Handlungsfähigkeit kostet“, so Tiefensee.