Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Heftige Kritik an Gesetzesvorschlag
AFD will Störer unter Flüchtlingen ortsfern unterbringen. Linke hält das für menschenverachtend
Die AFD will Flüchtlinge „fernab von Ortschaften“separieren. Genauer: Störer, die in bestehenden Unterkünften für Asylbewerber durch Randale aufgefallen sind oder sich gewalttätig auseinandersetzten, sollen in einer eigenen Unterkunft untergebracht werden. Widerspruch für diesen Plan gibt es aus der Linksfraktion.
Mit einer Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes soll das nach dem Willen der AFD erreicht werden. Der Punkt steht auf der umfangreichen Tagesordnung für die am Mittwoch beginnende Landtagssitzung in Erfurt. Der migrationspolitische Sprecher der Fraktion, Stefan Möller, verweist auf Anfrage auf „immer wieder auffällige, aggressive Asylbewerber“auf die der Gesetzentwurf ziele. Landkreise und kreisfreie Städte seien verpflichtet, „diese Personen weiter unterzubringen und damit sehenden Auges die sich damit ergebenden Gefahren hinzunehmen“.
Möller behauptet auch, dass die Polizei wegen „politischer Vorgaben“seit Jahren nicht in der Lage sei, „eine wirksame Gewaltprävention zu gewährleisten“. Die geht aus Afd-sicht so: „Vor dem Hintergrund schlägt die Afd-fraktion die Unterbringung der Störer in gesondert gesicherten Einrichtungen vor, die auch durch ihre Lage fernab von Ortschaften eine wirksame Entlastung betroffener Ortslagen und Einrichtungen ermöglicht“, sagt Möller. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass neben der immer wieder betroffenen Landeserstaufnahmeeinrichtung in Suhl vermehrt Meldungen über gewalttätige Auseinandersetzungen aus Aufnahmeeinrichtungen der Kreise und Städte existieren würden. Heftige Kritik gibt es von der Linksfraktion an diesem Plan. „Nicht nur fühlt man sich politisch angesichts dieses Entwurfs um 87 Jahre zurückversetzt, man muss auch auf der Sachebene feststellen, dass der Vorschlag der AFD mehr als ungeeignet wäre, vermeintliche Probleme zu lösen“, sagt Patrick Beier als migrationspolitischer Sprecher der Fraktion. Er wirft der AFD vor, auf „Separation statt Integration“zu setzen und zu versuchen, das mit „verunglimpfendem und Menschen herabsetzendem Sprachgebrauch“in die Wirklichkeit zu transferieren.
Das Thüringer Innenministerium als oberste Dienstherrin der Polizei widerspricht der Darstellung des Afd-politikers und verweist auf die Zusammenarbeit mit Migrationsministerium und dem Landesverwaltungsamt, wenn es darum geht, Präventionskonzepte umzusetzen. Ein Sprecher verweist aber darauf, dass die ankommenden Menschen Lebensläufe hätten, „die für uns im Hinblick auf die persönliche Gewalterfahrung und Traumatisierung unvorstellbar sind“. Dies berge Konfliktpotenziale, die nicht in erster Linie mit einfachen hoheitlichen Mitteln zu bewältigen seien.
Dennoch: Dass es, wie von Möller behauptet, politische Vorgaben gegenüber der Polizei gebe, weist der Ministeriumssprecher scharf zurück. „Sofern der Abgeordnete Möller mit seiner Argumentation auf das Verbot von ‚racial profiling‘ abstellen möchte, muss darauf hingewiesen werden, dass dies den Grundsätzen unserer Verfassung entspricht, die das polizeiliche Handeln bestimmt. Die Achtung der Würde aller Menschen, gleich welcher Herkunft, ist ein tragendes Element präventiver Tätigkeit“, wird in einer Ministeriumsstellungnahme dazu ausgeführt.