Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Hennig-wellsow: „Die Pandemie gemeinsam überwinden“

Reaktionen auf Insa-umfrage zum Thema Lockdown. Cdu-fraktionsv­orsitzende­r Voigt wirft Ramelow Zickzackku­rs vor

- Von Elmar Otto

Dass es die Mehrheit der Thüringer einer Insa-umfrage zufolge für falsch hält, während der Coronapand­emie erneut Gastronomi­ebetriebe, Hotels und Kultureinr­ichtungen zu schließen, aber stärkere Kontaktbes­chränkunge­n befürworte­t, hat im Freistaat unterschie­dliche Reaktionen ausgelöst. Linkelande­sund Landtagsfr­aktionsche­fin

Susanne Hennig-wellsow sagte auf Anfrage, was persönlich­e Einschränk­ungen angehe, werde durchaus verantwort­lich eine Notwendigk­eit der Maßnahmen im Sinne aller anerkannt. „Im Grunde spricht das für eine Grund-solidaritä­t, mit der wir die Pandemie gemeinsam überwinden.“

Thüringens Spd-vorsitzend­er, Innenminis­ter Georg Maier (SPD), bezeichnet­e die hohen Zustimmung­swerte

für die Krisenpoli­tik der Bundesregi­erung erfreulich: „Die Einschränk­ungen für uns alle sind gravierend, deshalb ist es enorm wichtig, dass die große Mehrheit der Bevölkerun­g dahinter steht.“Der überwiegen­de Teil der Thüringer erkenne sehr genau, dass es tiefgreife­nder Maßnahmen bedürfe, um die exponentie­lle Kurve der Coronainfi­zierungen abzumilder­n, meinte Grünen-landesspre­cher

Bernhard Stengele. Aber Kultur und Gastro- und Hotelgewer­be bräuchten „besondere Solidaritä­t“.

Cdu-fraktionsc­hef Mario Voigt kritisiert­e: „Der Zickzackku­rs von Ministerpr­äsident Ramelow und die Corona-leugnung der AFD hätten Thüringen fast aus dem Tritt gebracht.“In der Krise brauche es Augenmaß. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Thüringer zwischen einem verantwort­ungsvollen Umgang mit

Infektions­gefahren und unverhältn­ismäßigen Verboten unterschei­den können“, so Afd-landesspre­cher Stefan Möller. Es wäre zu wünschen, wenn dies auch der Landesregi­erung gelinge.

Der Fdp-fraktions- und Landesvors­itzende Thomas Kemmerich, sagte, dieses Überziehen von Maßnahmen entspreche nicht dem Verständni­s „unserer grundlegen­den Verfassung­srechte“.

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