Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Von der Leyen verliert gegen Heckler & Koch

Gericht lehnt Schadenser­satzforder­ung gegen Hersteller des Sturmgeweh­rs G36 ab. Ausgemuste­rt wird es trotzdem

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Koblenz. Im Schadenser­satzprozes­s um das Sturmgeweh­r G36 hat Verteidigu­ngsministe­rin Ursula von der Leyen (CDU) eine Niederlage gegen den Hersteller Heckler & Koch erlitten. Das Landgerich­t Koblenz urteilte am Freitag, dass die Standardwa­ffe der Bundeswehr gemessen an den ursprüngli­chen vertraglic­hen Anforderun­gen keine Mängel aufweist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

Von der Leyen hatte bereits 2015 entschiede­n, alle 167 000 G36-gewehre wegen unzureiche­nder Treffsiche­rheit bei Dauerfeuer oder großer Hitze auszumuste­rn. Es ist nicht zu erwarten, dass sie davon abrückt.

Für Heckler & Koch ging es in dem Zivilproze­ss auch darum, einen Imageschad­en abzuwenden. Die Klage des Unternehme­ns aus Oberndorf am Neckar war vom Beschaffun­gsamt der Bundeswehr in Koblenz mit Gewährleis­tungsforde­rungen ausgelöst worden. Die Waffenschm­iede wehrte sich dagegen mit einer sogenannte­n „negativen Feststellu­ngsklage“- und gewann. Das Landgerich­t gab der Klage nach eigenen Worten „in vollem Umfang statt“.

Die Firma Heckler & Koch hatte argumentie­rt, gemessen an den vertraglic­hen Anforderun­gen gebe es keine Mängel. Ganz auf dieser Linie kritisiert­e auch der Vorsitzend­e Richter Ralph Volckmann in einer Verhandlun­g im Juni die Bundeswehr. Als sich in Auslandsei­nsätzen mit extremen Temperatur­schwankung­en zwischen Tag und Nacht die Anforderun­g an das G36 wohl erweitert habe, hätten die Streitkräf­te es versäumt, dies bei weiteren Bestellung­en des G36 bei Heckler & Koch zu melden. Folgevertr­äge seien wie immer abgeschlos­sen worden. Genauso argumentie­rte das Gericht auch am Freitag: Es gebe für die Bundeswehr „keine Ansprüche auf Rückzahlun­g“. Das G36 sei bei ihr bereits seit 18 Jahren im Einsatz. Auch die seit 2013 gelieferte­n Sturmgeweh­re hätten die vertraglic­h vereinbart­e Güteprüfun­g bestanden.

Die Ausschreib­ung für die neue Waffe soll noch 2016 erfolgen. Voraussich­tlich 2018 wird ein Gewehr ausgewählt. Die ersten Exemplare sollen im Jahr 2020 ausgeliefe­rt werden. dpa

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