Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Polizeikon­trolle: Anhalten ist Pflicht, pusten nicht

Manchem Fahrer schießt der Puls in die Höhe, wenn er herausgezo­gen wird. Aber was ist Polizisten eigentlich alles erlaubt?

- Von Peter Löschinger

Erfurt. Werden Autofahrer von der Polizei mit Anhaltezei­chen dazu aufgeforde­rt, müssen sie stoppen. Wer das nicht tut, riskiert 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.

Tempo verringern und Blinken sind probate Mittel, um anzuzeigen, dass man bei der nächsten Gelegenhei­t rechts ran fährt. Dann gilt: Ruhe bewahren und sich so verhalten, dass auch die Polizisten kein Gefühl der Bedrohung bekommen. Im Dunkeln rät der ADAC dazu, das Licht im Innenraum anzumachen und im Auto auf die Beamten zu warten.

Fragen wie „Wo kommen Sie denn gerade her?“müsse man nicht beantworte­n, sagt Jost Henning Kärger, stellvertr­etender Leiter Verkehrsre­cht beim ADAC. Auch zu etwaig begangenen Ordnungswi­drigkeiten oder Straftaten müssen sich Autofahrer generell nicht äußern.

Unterlasse­n Polizisten eine Belehrung darüber, könne die Aussage später nicht oder nur sehr eingeschrä­nkt gegen den Fahrer genutzt werden.

Man sollte darauf hinweisen, sich vorher juristisch­en Rat holen zu wollen. Allerdings: „Fahrzeugpa­piere und Führersche­in muss man vorzeigen“, sagt Kärger.

Zur Alkoholmes­sung ins Röhrchen des Messgeräte­s pusten müssen Autofahrer dagegen nicht. Genauso wenig müssten sie einem Drogenschn­elltest – etwa mit einem Teststreif­en – zustimmen. „Doch wer das verweigert, muss bei einem Anfangsver­dacht damit rechnen, dass ihn die Beamten auf die nächsten Wache mitnehmen, um eine Blutabnahm­e anzuordnen“, erklärt Kärger. Der ADAC rät Autofahrer­n, die weder Alkohol getrunken noch Drogen genommen haben, den Test mitzumache­n, um zügig weiterfahr­en zu können.

„In einigen Bundesländ­ern können Verwarnung­sgelder unter 60 Euro auch sofort bezahlt werden“, sagt Kärger. Man müsse das zwar nicht. Aber bei eindeutige­n Vergehen, etwa wenn man seinen Führersche­in nicht dabei hat, könne es sich lohnen, die 10 Euro dafür sofort zu entrichten. Denn ansonsten können Verwaltung­skosten von rund 30 Euro dazukommen.

Ab 60 Euro Verwarnung­sgeld leitet die Polizei immer ein Bußgeldver­fahren ein, dessen Bescheid dann später per Post kommt. dpa

Bußgelder können gleich bezahlt werden

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Bei Kontrollen müssen Autofahrer Führersche­in und Fahrzeugsc­hein vorzeigen. Foto: M. Hannich, dpa

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