Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Bushido-album bleibt auf dem Index Verrohend und gewaltverherrlichend: Bundesprüfstelle bekommt recht
Köln. Verwaltungsgericht Köln. Aufgerufen ist der Fall Anis Mohamed Youssef Ferchichi gegen die Bundesrepublik Deutschland. Es geht um die „Indizierung eines Tonträgers“.
Der Kläger selbst ist nicht erschienen und hatte das auch vorher ankündigen lassen. Sonst wären wohl keine Plätze frei geblieben in Saal 55. Denn „Herr Ferchichi“, wie ihn der Vorsitzende Richter Andreas Vogt nennt, ist besser bekannt unter dem Namen Bushido.
Der Berliner Rapper klagt dagegen, dass sein 2014 veröffentlichtes Album „Sonny Black“von der Bundesprüfstelle in Bonn indiziert worden ist. Was bedeutet: Es gilt als jugendgefährdend und darf Minderjährigen nicht zugänglich gemacht werden.
Das Album ist nach Auffassung der Bundesprüfstelle „geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu disorientieren“. Eine „Einbettung in einen ironischen Kontext“vermag die Bundesbehörde nicht erkennen. Richter Vogt umreißt noch einmal kurz die Argumentation der Bushido-anwälte: Die Fans seien mit den „Eigenheiten des Rappers“bestens vertraut, und ganz allgemein seien heutige Jugendliche „mit immer wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Sexualität und Gewalt“konfrontiert.
Anschließend werden zwei Titel vorgespielt. Beim ersten Ton zucken mehrere Zuhörer im Gerichtssaal zusammen. „Kleine Schwuchtel mit dei‘m Unterlippenpiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklingen“, dröhnt es durch den Saal. Richter Vogt gibt zu Protokoll: „Wünsche für das Vorspielen weiterer Titel werden von den Beteiligten nicht geäußert.“
14.15 Uhr fällt dann die Entscheidung: „Die Klage wird abgewiesen.“dpa