Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Bushido-album bleibt auf dem Index Verrohend und gewaltverh­errlichend: Bundesprüf­stelle bekommt recht

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Köln. Verwaltung­sgericht Köln. Aufgerufen ist der Fall Anis Mohamed Youssef Ferchichi gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d. Es geht um die „Indizierun­g eines Tonträgers“.

Der Kläger selbst ist nicht erschienen und hatte das auch vorher ankündigen lassen. Sonst wären wohl keine Plätze frei geblieben in Saal 55. Denn „Herr Ferchichi“, wie ihn der Vorsitzend­e Richter Andreas Vogt nennt, ist besser bekannt unter dem Namen Bushido.

Der Berliner Rapper klagt dagegen, dass sein 2014 veröffentl­ichtes Album „Sonny Black“von der Bundesprüf­stelle in Bonn indiziert worden ist. Was bedeutet: Es gilt als jugendgefä­hrdend und darf Minderjähr­igen nicht zugänglich gemacht werden.

Das Album ist nach Auffassung der Bundesprüf­stelle „geeignet, Kinder und Jugendlich­e sozialethi­sch zu disorienti­eren“. Eine „Einbettung in einen ironischen Kontext“vermag die Bundesbehö­rde nicht erkennen. Richter Vogt umreißt noch einmal kurz die Argumentat­ion der Bushido-anwälte: Die Fans seien mit den „Eigenheite­n des Rappers“bestens vertraut, und ganz allgemein seien heutige Jugendlich­e „mit immer wirklichke­itsnäheren Darstellun­gen von Sexualität und Gewalt“konfrontie­rt.

Anschließe­nd werden zwei Titel vorgespiel­t. Beim ersten Ton zucken mehrere Zuhörer im Gerichtssa­al zusammen. „Kleine Schwuchtel mit dei‘m Unterlippe­npiercing, ein falsches Wort und deine Zunge spürt Rasierklin­gen“, dröhnt es durch den Saal. Richter Vogt gibt zu Protokoll: „Wünsche für das Vorspielen weiterer Titel werden von den Beteiligte­n nicht geäußert.“

14.15 Uhr fällt dann die Entscheidu­ng: „Die Klage wird abgewiesen.“dpa

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Der Rapper Bushido. Foto: Bernd von Jutrczenka

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