Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Weil ein Mann andere Menschen tyrannisiert, soll er ins Gefängnis
Gegen das Urteil am Amtsgericht wurden Rechtsmittel angekündigt
Kyffhäuserkreis. In der Stadt Ebeleben versetzte ein Mann nicht nur einmal eine benachbarte Familie, aber nicht nur diese, sondern auch so manch anderen Bewohner in Angst und Schrecken. Es habe auch Morddrohungen gegeben, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen im Gespräch mit „Thüringer Allgemeine“sagte. Der Angeklagte, er ist im mittleren Alter, ist, wie Richter Fierenz sagte, umfassend vorbelastet. Um die 15 Einträge gebe es im Bundeszentralregister – von Körperverletzung über Diebstahl und Sachbeschädigung bis Unterschlagung.
Am Amtsgericht Mühlhausen wurde eine Bewährungsfreiheitsstrafe ausgesprochen. In dieser Zeit der Bewährung ist der Mann noch, war es auch in der Zeit von November 2015 bis November 2016, wo es eine Vielzahl an Tatvorwürfen – im Wesentlichen gegen zwei Familien, aber auch vereinzelt gegen andere Menschen, gab, wie Richter Fierenz schilderte. Es seien 14 Tatvorwürfe aus sieben Anklageschriften gewesen. Die Aktenordner, die beim Richter auf dem Tisch liegen, sind dick.
Bei den Tatvorwürfen gehe es zum Beispiel um Sachbeschädigung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ein Grundstückseingangstor beschädigt zu haben. Zudem habe er Gegenstände aufs Grundstück geworfen, das Gericht habe ihm gesagt, dass er dies nicht wieder machen soll. Außerdem gehe es um Beleidigung, mehrfach habe er eine Nachbarin auf übelste Art und Weise beschimpft. Es geht zudem um Nötigung. Der Angeklagte habe einem Nachbar den Inhalt der Biotonne direkt vors Garagentor gekippt. Der Angeklagte habe Zeugen beleidigt.
Und dem nicht genug. Es habe Bedrohungen gegeben. Der Angeklagte habe Müll und Unrat auf ein benachbartes Grundstück gekippt, als die Geschädigte ihn ansprach, soll der Angeklagte diese beschimpft und Morddrohungen geäußert haben. Derartige Drohungen habe es auch gegen andere Menschen gegeben, sagte Richter Fierenz.
Letztlich gab es eine Fülle von Anzeigen, nicht in jedem Falle sei die Sache beweisbar gewesen. Die Hauptvorwürfe gegen den Angeklagten: versuchte gefährliche Körperverletzung, denn er habe mit Steinen gegen ein Fester eines Hauses geworfen. Hinter dem Fenster war eine Person, zum Glück wurde niemand verletzt. Weitere Vorwürfe: Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, mehrmals Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz.
Der Angeklagte habe bestimmte „Feindbilder“, er wolle seine Nachbarschaft und andere ärgern und gehe dabei auch geplant vor. Eine große Anzahl an Taten habe er abgestritten, vereinzelt habe er sie eingeräumt. Richter Fierenz verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ohne Bewährung, denn er ist ja noch in der Bewährungszeit. Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel angekündigt, das kann Berufung oder Revision sein.
Was bleibt, ist die anhaltende Angst der betroffenen Familien. Was könnte noch passieren? Noch Schlimmeres?