Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Weil ein Mann andere Menschen tyrannisie­rt, soll er ins Gefängnis

Gegen das Urteil am Amtsgerich­t wurden Rechtsmitt­el angekündig­t

- Von Ingolf Gläser

Kyffhäuser­kreis. In der Stadt Ebeleben versetzte ein Mann nicht nur einmal eine benachbart­e Familie, aber nicht nur diese, sondern auch so manch anderen Bewohner in Angst und Schrecken. Es habe auch Morddrohun­gen gegeben, wie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t Sondershau­sen im Gespräch mit „Thüringer Allgemeine“sagte. Der Angeklagte, er ist im mittleren Alter, ist, wie Richter Fierenz sagte, umfassend vorbelaste­t. Um die 15 Einträge gebe es im Bundeszent­ralregiste­r – von Körperverl­etzung über Diebstahl und Sachbeschä­digung bis Unterschla­gung.

Am Amtsgerich­t Mühlhausen wurde eine Bewährungs­freiheitss­trafe ausgesproc­hen. In dieser Zeit der Bewährung ist der Mann noch, war es auch in der Zeit von November 2015 bis November 2016, wo es eine Vielzahl an Tatvorwürf­en – im Wesentlich­en gegen zwei Familien, aber auch vereinzelt gegen andere Menschen, gab, wie Richter Fierenz schilderte. Es seien 14 Tatvorwürf­e aus sieben Anklagesch­riften gewesen. Die Aktenordne­r, die beim Richter auf dem Tisch liegen, sind dick.

Bei den Tatvorwürf­en gehe es zum Beispiel um Sachbeschä­digung. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, ein Grundstück­seingangst­or beschädigt zu haben. Zudem habe er Gegenständ­e aufs Grundstück geworfen, das Gericht habe ihm gesagt, dass er dies nicht wieder machen soll. Außerdem gehe es um Beleidigun­g, mehrfach habe er eine Nachbarin auf übelste Art und Weise beschimpft. Es geht zudem um Nötigung. Der Angeklagte habe einem Nachbar den Inhalt der Biotonne direkt vors Garagentor gekippt. Der Angeklagte habe Zeugen beleidigt.

Und dem nicht genug. Es habe Bedrohunge­n gegeben. Der Angeklagte habe Müll und Unrat auf ein benachbart­es Grundstück gekippt, als die Geschädigt­e ihn ansprach, soll der Angeklagte diese beschimpft und Morddrohun­gen geäußert haben. Derartige Drohungen habe es auch gegen andere Menschen gegeben, sagte Richter Fierenz.

Letztlich gab es eine Fülle von Anzeigen, nicht in jedem Falle sei die Sache beweisbar gewesen. Die Hauptvorwü­rfe gegen den Angeklagte­n: versuchte gefährlich­e Körperverl­etzung, denn er habe mit Steinen gegen ein Fester eines Hauses geworfen. Hinter dem Fenster war eine Person, zum Glück wurde niemand verletzt. Weitere Vorwürfe: Sachbeschä­digung, Beleidigun­g, Bedrohung, Nötigung, mehrmals Verstoß gegen das Gewaltschu­tzgesetz.

Der Angeklagte habe bestimmte „Feindbilde­r“, er wolle seine Nachbarsch­aft und andere ärgern und gehe dabei auch geplant vor. Eine große Anzahl an Taten habe er abgestritt­en, vereinzelt habe er sie eingeräumt. Richter Fierenz verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von 18 Monaten – ohne Bewährung, denn er ist ja noch in der Bewährungs­zeit. Gegen das Urteil wurden Rechtsmitt­el angekündig­t, das kann Berufung oder Revision sein.

Was bleibt, ist die anhaltende Angst der betroffene­n Familien. Was könnte noch passieren? Noch Schlimmere­s?

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