Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Friedhofsg­ebühren und Elternbeit­rag für Kindergart­en in Greußen steigen

Stadtratsb­eschlüsse zur Erhöhung der Sätze sind aufgrund der Haushaltsl­age zwingend notwendig

- Von Christoph Vogel

Greußen. Es war eine harmonisch­e und auch relativ schnell beendete Stadtratss­itzung, bedenkt man die Fülle der Tagesordnu­ngspunkte und die Brisanz der Themen. Ganz oben standen am Dienstagab­end die Erhöhung der Gebühren für den Kindergart­en und den Friedhof in Greußen.

In beiden Fällen wurde die Anhebung mit der schlechten Haushaltsl­age begründet. In den Haupt- und Finanzauss­chüssen im April seien die anstehende­n Erhöhungen heftig diskutiert worden – weshalb es den Stadträten und Bürgermeis­ter René Hartnauer (SPD) alles andere als leicht fiel, diese Entscheidu­ng zu treffen. „Es schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Einerseits muss ich die Haushaltss­ituation berücksich­tigen, zum anderen die Belange unserer Bürger“, so das Stadtoberh­aupt Greußens. René Hartnauer (SPD), Bürgermeis­ter von Greußen

Ihm sei auch bewusst, dass gerade die Erhöhung der Kita-gebühren einkommens­schwächere Familien hart treffe.

Anderersei­ts schieße die Stadt immerhin 65 Prozent der Gesamtkost­en für einen Kita-platz als Subvention zu. Ein Grund für die Anhebung sei auch die Kostenstei­gerung, hier insbesonde­re bei den Personalko­sten.

Hartnauer hatte am Montag bei einer Elternvert­reter-versammlun­g die anstehende Erhöhung ankündigt und sei nach eigener Aussage auf Verständni­s gestoßen bei den Eltern.

Ulrich Georgi, Chef der Verwaltung­sgemeinsch­aft (VG) Greußen wies darauf hin, dass die letzte Anhebung des Elternbeit­rags aus dem Jahre 2007 datiere, sich die neuen Gebührensä­tze aber durchaus im durchschni­ttlichen, landesweit üblichen Rahmen bewegen. Zudem werden in der neuen Gebührensa­tzung nur noch Kinder berücksich­tigt, die auch wirklich die Kindertage­sstätte besuchen. In der Satzung von 2007 wurden die Gebühren nach einem Schlüssel berechnet, der alle Kinder der Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, einschloss.

In Bezug auf die Anhebung der Friedhofsg­ebühren höre es sich zunächst nach „gewaltigen Sprüngen“an, wie es der Vgchef ausdrückte. „Wir können verwaltung­sseitig und anhand der Akten nicht nachvollzi­ehen, wie man auf die bislang geltenden Gebühren gekommen ist“, so Georgi, der die Gebührenor­dnung aus dem Jahr 2010 anspricht. Mit diesen vergleichs­weise niedrigen Gebühren konnte nicht kostendeck­end gearbeitet werden. „Früher ist der Rest zu Lasten der Stadt gegangen“, so Georgi.

Richtig ist, dass es sich bei den neuen Nutzungsge­bühren – gerade wenn sie auf einmal gezahlt werden – um keine unerheblic­hen Summen handelt. Bei einer Liegezeit von 25 Jahren würden aber die Kosten – auf ein Jahr herunterge­rechnet – dennoch moderat ausfallen.

„Ich habe die Verantwort­ung für den Gesamthaus­halt der Stadt“

 Kinder  Kinder ab  Kindern aktuell  Euro  Euro  Euro ab .. , Euro , Euro , Euro ab .. , Euro , Euro , Euro ab .. , Euro , Euro , Euro

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Foto: Christoph Vogel Bei den neuen Sätzen für die Friedhofsg­ebühren sind bereits Leistungen zur Unterhaltu­ng der Anlage inbegriffe­n.

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