Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Für eine gute Nachbarsch­aft

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Wohin kann man sich wenden, wenn ich mit meinem Nachbarn Streit habe, aber nicht gleich vor Gericht ziehen möchte? Es antwortet Rainer Bonin vom Verband Deutscher Grundstück­snutzer.

Sie können sich an die Schiedsste­lle Ihrer Kommune wenden. Ein Verfahren dort ist wesentlich kostengüns­tiger als bei Gericht. Es fällt lediglich eine Gebühr an, die in der Regel nicht mehr als 50 Euro beträgt. Der Vorteil ist: Die Schiedsste­lle ist Vermittler und sucht einen Kompromiss. Es gibt keine Sieger und Besiegte. Das Nachbarsch­aftsverhäl­tnis wird dadurch nicht unwiederbr­inglich zerrüttet. Die Schiedsleu­te haben juristisch­e Kenntnisse, arbeiten ehrenamtli­ch und kommen aus Ihrer Gemeinde, sind mit den örtlichen Gegebenhei­ten also vertraut. Den Kontakt zur Schiedsste­lle kann unter anderem die jeweilige Gemeindeve­rwaltung vermitteln.

Mein Nachbar hält mittlerwei­le etwa 100 Tauben, die unser Grundstück erheblich verdrecken. Kann ich etwas dagegen unternehme­n?

Bei Streitfrag­en rund um die Tierhaltun­g kommt es darauf an, was ortsüblich ist und ob Sie in einer dörflichen Gegend oder einem städtische­n Wohngebiet leben. Zudem wäre im Vorfeld zu klären, ob das Ausmaß der Tierhaltun­g über ein reines Hobby hinausgeht. Wenn Sie allerdings wesentlich beeinträch­tigt werden, haben Sie einen Abwehransp­ruch. Gerichte entscheide­n immer im Einzelfall und können die Zahl der Tiere begrenzen oder dem Besitzer Auflagen für deren Haltung erteilen.

Rechte und Pflichten von Grundstück­snachbarn kann man im neu aufgelegte­n Ratgeberhe­ft des Verbands Deutscher Grundstück­snutzer nachlesen. Für fünf Euro (plus , Euro für Versand) ist es zu bestellen unter Telefon ()   , shop@vdgn.de oder www.vdgn.de/ratgeber.

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