Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Für eine gute Nachbarschaft
Wohin kann man sich wenden, wenn ich mit meinem Nachbarn Streit habe, aber nicht gleich vor Gericht ziehen möchte? Es antwortet Rainer Bonin vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer.
Sie können sich an die Schiedsstelle Ihrer Kommune wenden. Ein Verfahren dort ist wesentlich kostengünstiger als bei Gericht. Es fällt lediglich eine Gebühr an, die in der Regel nicht mehr als 50 Euro beträgt. Der Vorteil ist: Die Schiedsstelle ist Vermittler und sucht einen Kompromiss. Es gibt keine Sieger und Besiegte. Das Nachbarschaftsverhältnis wird dadurch nicht unwiederbringlich zerrüttet. Die Schiedsleute haben juristische Kenntnisse, arbeiten ehrenamtlich und kommen aus Ihrer Gemeinde, sind mit den örtlichen Gegebenheiten also vertraut. Den Kontakt zur Schiedsstelle kann unter anderem die jeweilige Gemeindeverwaltung vermitteln.
Mein Nachbar hält mittlerweile etwa 100 Tauben, die unser Grundstück erheblich verdrecken. Kann ich etwas dagegen unternehmen?
Bei Streitfragen rund um die Tierhaltung kommt es darauf an, was ortsüblich ist und ob Sie in einer dörflichen Gegend oder einem städtischen Wohngebiet leben. Zudem wäre im Vorfeld zu klären, ob das Ausmaß der Tierhaltung über ein reines Hobby hinausgeht. Wenn Sie allerdings wesentlich beeinträchtigt werden, haben Sie einen Abwehranspruch. Gerichte entscheiden immer im Einzelfall und können die Zahl der Tiere begrenzen oder dem Besitzer Auflagen für deren Haltung erteilen.
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Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn kann man im neu aufgelegten Ratgeberheft des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer nachlesen. Für fünf Euro (plus , Euro für Versand) ist es zu bestellen unter Telefon () , shop@vdgn.de oder www.vdgn.de/ratgeber.