Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Keine vorfristige Kündigung
Aus beruflichen Gründen muss ich umziehen. Mein neuer Wohnort ist mehr als 100 Kilometer von meinem bisherigen entfernt. Ich bin leidenschaftlicher Nutzer eines Fitness-studios. Als ich meinen Vertrag wegen des Umzugs kündigen wollte, lehnte dies der Inhaber ab. Ich könne nur unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Dann müsste ich allerdings noch vier Monate zahlen, obwohl ich das Studio nicht mehr nutzen kann. Was kann ich tun? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ich verstehe Ihre Lage sehr gut. Niemand zahlt gerne für eine Leistung, die er nicht in Anspruch nehmen kann. Allerdings muss man bei solchen langfristigen Verträgen immer prüfen: Wer trägt das Risiko, wenn sich etwas an der Ausgangssituation ändert? In Ihrem Fall: Wer trägt das Risiko, dass der Kunde umzieht?
Hier gab es bis vor einigen Jahren durchaus Gerichte, die entschieden, dass bei beruflich veranlasstem Umzug der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht hätte. Das hat dann der Bundesgerichtshof (BGH) leider anders gesehen.
Der BGH hatte entschieden, dass der Umzug des Kunden ausschließlich in dessen Risikosphäre fällt. Mithin kam er zu dem Ergebnis, dass ein Kunde eines Fitness-studios den Vertrag wegen Umzug nicht vorfristig kündigen können. Kunden können hier nur dadurch vorsorgen, indem sie darauf achten, dass sie sich in solchen Verträgen nicht langfristig binden.
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