Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Keine vorfristig­e Kündigung

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Aus berufliche­n Gründen muss ich umziehen. Mein neuer Wohnort ist mehr als 100 Kilometer von meinem bisherigen entfernt. Ich bin leidenscha­ftlicher Nutzer eines Fitness-studios. Als ich meinen Vertrag wegen des Umzugs kündigen wollte, lehnte dies der Inhaber ab. Ich könne nur unter Einhaltung der vertraglic­h vereinbart­en Frist zum Ende der Laufzeit kündigen. Dann müsste ich allerdings noch vier Monate zahlen, obwohl ich das Studio nicht mehr nutzen kann. Was kann ich tun? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Ich verstehe Ihre Lage sehr gut. Niemand zahlt gerne für eine Leistung, die er nicht in Anspruch nehmen kann. Allerdings muss man bei solchen langfristi­gen Verträgen immer prüfen: Wer trägt das Risiko, wenn sich etwas an der Ausgangssi­tuation ändert? In Ihrem Fall: Wer trägt das Risiko, dass der Kunde umzieht?

Hier gab es bis vor einigen Jahren durchaus Gerichte, die entschiede­n, dass bei beruflich veranlasst­em Umzug der Kunde ein außerorden­tliches Kündigungs­recht hätte. Das hat dann der Bundesgeri­chtshof (BGH) leider anders gesehen.

Der BGH hatte entschiede­n, dass der Umzug des Kunden ausschließ­lich in dessen Risikosphä­re fällt. Mithin kam er zu dem Ergebnis, dass ein Kunde eines Fitness-studios den Vertrag wegen Umzug nicht vorfristig kündigen können. Kunden können hier nur dadurch vorsorgen, indem sie darauf achten, dass sie sich in solchen Verträgen nicht langfristi­g binden.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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