Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Ein Ende der Willkür
Axel Lukacsek über das neue Thüringer Sportfördergesetz
Die Willkür hat jetzt ein Ende. Wo die Stadtspitze dem Sport wohlwollend gegenübersteht und dessen Leistung anerkennt, blieben in der Vergangenheit die Vereine meist verschont. Woanders aber flatterte für die Nutzung der Sportstätten eine saftige Rechnung auf die Schreibtische der ehrenamtlichen Funktionäre. Das alles ist mit der Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes jetzt beendet.
Insofern war es ein überfälliger Schritt, dass die Landesregierung mit dem neuen Gesetz die kostenlose Nutzung für den Breitensport garantiert. Denn: Der Thüringer Sport ist kein Bittsteller. Dass 60.000 Ehrenamtliche im Freistaat rein statistisch gesehen jährlich 13 Millionen Arbeitsstunden leisten und damit ja den Kommunen erhebliche Arbeit gerade bei der so wichtigen Betreuung von Kindern und Jugendlichen abnehmen, ist ein starkes Argument.
Allerdings ist es wenig konsequent, wenn die 54 Thüringer Schwimmvereine mit ihren 5600 Mitgliedern mit dem Argument der hohen Betriebskosten, die es woanders ja auch gibt, vom neuen Gesetz nicht profitieren. Dabei stärken sie doch die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen oder bilden Rettungsschwimmer aus. Meist ehrenamtlich natürlich.
Unter diesen Umständen ist das neu aufgelegte Thüringer Sportfördergesetz lediglich ein Kompromiss. Und vor allem nicht in Stein gemeißelt.