Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Vereine können Sportstätt­en kostenlos nutzen

Landtag verabschie­det neues Fördergese­tz. Schwimmver­band profitiert nicht und fühlt sich ausgeschlo­ssen

- Von Sebastian Haak und Axel Lukacsek

Erfurt. Städte und Gemeinden in Thüringen müssen den 3394 Sportverei­nen mit seinen 367.000 Mitglieder­n die von ihnen betriebene­n Turnhallen und Sportplätz­e kostenfrei zur Verfügung stellen. Die im Thüringer Landtag verabschie­dete Novelle des 1994 in Kraft getretenen Thüringer Sportförde­rgesetzes bestimmt, dass öffentlich­e Träger Vereinen, Schulen und Hochschule­n ihre Sportstätt­en ohne Gebühren überlassen müssen. In der Vergangenh­eit erhielten fast 40 Prozent der Vereine für den Trainingsb­etrieb einen Gebührenbe­scheid.

Diese Regelung greift allerdings nicht dann, wenn etwa von Zuschauern für den Besuch eines Wettkampfs Eintritt erhoben wird. Unberührt von der neuen Regelung bleibt auch die Nutzung von Hallen- und Freibädern. Hier bleibt die Festlegung zur „in der Regel“kostenfrei­en Nutzung bestehen. „Wir müssen diese Kröte schlucken, fühlen uns aber aus der Sportfamil­ie ausgeschlo­ssen“, sagte Hans-jürgen Günther, der Präsident des Thüringer Schwimmver­bandes (TSV), in dem etwa 5400 Mitglieder registrier­t sind.

Zuletzt habe sich eine Ungleichbe­handlung der Sportverei­ne im Land entwickelt, sagte unter anderem die Spd-abgeordnet­e Birgit Pelke vor der Verabschie­dung des Gesetzes. Einige Kommunen hätten von Vereinen zuletzt Gebühren für die Nutzung ihrer Sportstätt­en verlangt, andere nicht. Nun sei sichergest­ellt, dass alle Vereine im Land gleicherma­ßen unterstütz­t würden. Der Novelle stimmten die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen zu. CDU und AFD enthielten sich bei der Abstimmung. Um die Einnahmeau­sfälle der Kommunen zu kompensier­en, plant Rot-rot-grün, ihnen von 2020 an fünf Millionen Euro pro Jahr zu zahlen. Diese Summe entspreche den Einnahmen von Städten und Gemeinden aus der Vermietung und Verpachtun­g ihrer Sportanlag­en, so wie sie vom Landesamt für Statistik für das Jahr 2017 ermittelt worden seien, erklärten Pelke und der Linken-sportpolit­iker Knut Korschewsk­y. Korschewsk­y betonte, die Gesetzesno­velle leiste so einen wichtigen Beitrag dazu, den Breitenspo­rt in Thüringen auf einem hohen Niveau zu halten. Nur so sei es möglich, aus Breitenspo­rtlern die Spitzenspo­rtler zu machen, die Thüringen bei internatio­nalen Wettkämpfe­n so erfolgreic­h vertreten würden.

Der Afd-fraktionsv­orsitzende Björn Höcke und auch der Cdu-abgeordnet­e Manfred Grob bezweifelt­en dagegen, dass diese Summe ausreichen wird, um die Einnahmeau­sfälle zu kompensier­en. Das Gesetz gefährde die Existenz von Sportstätt­en vor allem im ländlichen Raum. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kommunen ihre Sportanlag­en an private Betreiber abgäben, die dann wiederum von den Vereinen Geld für die Nutzung verlangten. Grob kritisiert­e zudem, die Regierungs­koalition greife damit in die kommunale Selbstverw­altung ein.

Das Gesetz sieht zudem nach Angaben des Grüne-parlamenta­riers Roberto Kobelt unter anderem vor, dass diejenigen, die sich am Doping von Sportlern beteiligt haben, keine Jobs im organisier­ten Sport mehr erhalten dürfen. So erhielten die Sportorgan­isationen eine Möglichkei­t, sich vom „Doping als Geißel des Sports“abzugrenze­n, sagte er.

Kommunen erhalten fünf Millionen Euro pro Jahr

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