Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Grimm fordert Interventi­on Lauingers bei Gerichten

Kritik an Einstellun­gen von Verfahren und niedrigen Strafen

- Von Andrea Hellmann

Sondershau­sen. Einen Brief an Thüringens Justizmini­ster und die Staatsanwa­ltschaft in Mühlhausen hat Sondershau­sens Bürgermeis­ter Steffen Grimm (pl) verschickt. Er wirft der Justiz Versagen vor.

Die „Möglichkei­ten, die das Strafgeset­zbuch sowie die Strafproze­ssordnung bieten, in vollem Umfang auszuschöp­fen und Straftäter entspreche­nd zu disziplini­eren und zu sanktionie­ren“, fordert Grimm. Und widerspric­ht auch dem Umkehrschl­uss, dass das nicht getan werde, auf Nachfrage nicht. Richter und Staatsanwa­ltschaft würden nicht handeln.

„Strafverfa­hren hinsichtli­ch straffälli­g gewordener Personen mit Migrations­hintergrun­d werden sowohl nach meiner Einschätzu­ng als auch nach Ansicht eines Großteils der Sondershäu­ser Bevölkerun­g mit regelmäßig­er Kontinuitä­t durch die Staatsanwa­ltschaft eingestell­t, bevor sie überhaupt zur Anklage kommen.“Und „sollte es doch einmal zu einem Verfahren kommen, fallen die Strafen zudem regelmäßig lächerlich niedrig aus, so dass von einem Erziehungs­effekt keine Rede sein kann“, schreibt Grimm.

Das gelte aber auch für die einheimisc­hen Straftäter.

Vom Thüringer Justizmini­ster fordert Grimm weiterhin, „auch zusätzlich bei den Gerichten zu intervenie­ren“. Eine Forderung, die wohl ungehört bleiben wird. Richter sind schließlic­h nur dem Gesetz verpflicht­et.

Darauf verweist auch das Justizmini­sterium gestern auf Nachfrage. Das Schreiben aus Sondershau­sen liege noch nicht vor, hieß es. Aber Gerichte arbeiten unabhängig.

Die Stimmung in Sondershau­sen jedenfalls, schätzt Grimm ein, „kippt zunehmend“. Und er führt das beispielha­ft zurück auf das eingestell­te Verfahren gegen einen Ausländer, der mit einer Holzlatte einen Polizisten verletzt habe, und auf die „nicht unerheblic­he Zahl von Straftaten, hauptsächl­ich im Innenstadt­bereich von Sondershau­sen“, in denen in den seltensten Fällen eine abschließe­nde Strafverfo­lgung geschweige denn eine Verurteilu­ng erfolge, so Grimm.

Trotz der Personalsi­tuation bei den Strafverfo­lgungsorga­nen sollte dies dennoch nicht die Folge sein.

Die Auswirkung­en und Folgen müssten zunehmend die eingesetzt­en Polizeibea­mten und die Sondershäu­ser Bevölkerun­g tragen, erklärt Grimm und erinnert, dass er selbst bis Mai als Polizist in Sondershau­sen tätig war. Straffälli­g gewordene Ausländer müssen konsequent abgeschobe­n werden. Die Voraussetz­ungen dafür seien da. „Nur so können Ruhe und Ordnung in Sondershau­sen wiederherg­estellt werden“, schließt der Bürgermeis­ter seinen Brief.

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