Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Asylbewerber müssen in Haft
Junge Männer waren an mehreren Prügeleien in Sondershausen beteiligt
Sondershausen. Vier angeklagte Asylbewerber aus Syrien im Alter von 30, 20 und 26 Jahren wurden am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Nordhausen verurteilt, berichtete gestern die Polizei.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden 20-Jährigen Haftbefehle beantragt. Daraufhin klickten noch im Verhandlungssaal bei den zwei jungen Männern die Handschellen. Der Richter hatte dem Antrag stattgegeben und den Haftbefehl erlassen. Der eine Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, der andere zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die zwei anderen Männer erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier agierten als Täter bei einer Schlägerei im Mai vergangenen Jahres in den Unterrichtsräumen der Volkshochschule in der Güntherstraße in Sondershausen. Damals war es während des Deutsch-unterrichts zu einer Prügelei gekommen. Beim Eintreffen der Polizei waren Steine geflogen, und Fensterscheiben am Haus waren damals zu Bruch gegangen.
Die beiden 20-Jährigen waren zudem an weiteren körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt, unter anderem auf dem Busbahnhof in Sondershausen. Auch diese Taten waren am Mittwoch Gegenstand der Verhandlung.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, teilte die Landespolizeiinspektion mit. (red)