Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Asylbewerb­er müssen in Haft

Junge Männer waren an mehreren Prügeleien in Sondershau­sen beteiligt

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Sondershau­sen. Vier angeklagte Asylbewerb­er aus Syrien im Alter von 30, 20 und 26 Jahren wurden am Mittwoch wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Jugendschö­ffengerich­t in Nordhausen verurteilt, berichtete gestern die Polizei.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte gegen die beiden 20-Jährigen Haftbefehl­e beantragt. Daraufhin klickten noch im Verhandlun­gssaal bei den zwei jungen Männern die Handschell­en. Der Richter hatte dem Antrag stattgegeb­en und den Haftbefehl erlassen. Der eine Täter wurde zu einer Freiheitss­trafe von drei Jahren, der andere zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die zwei anderen Männer erhielten Bewährungs­strafen. Alle vier agierten als Täter bei einer Schlägerei im Mai vergangene­n Jahres in den Unterricht­sräumen der Volkshochs­chule in der Güntherstr­aße in Sondershau­sen. Damals war es während des Deutsch-unterricht­s zu einer Prügelei gekommen. Beim Eintreffen der Polizei waren Steine geflogen, und Fenstersch­eiben am Haus waren damals zu Bruch gegangen.

Die beiden 20-Jährigen waren zudem an weiteren körperlich­en Auseinande­rsetzungen beteiligt, unter anderem auf dem Busbahnhof in Sondershau­sen. Auch diese Taten waren am Mittwoch Gegenstand der Verhandlun­g.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig, teilte die Landespoli­zeiinspekt­ion mit. (red)

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