Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Gute Nachricht für Sportverei­ne

Neues Thüringer Sportförde­rgesetz

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Kyffhäuser­kreis. Thüringen bekommt ein moderneres Sportförde­rgesetz, von dem auch die Vereine im Kyffhäuser­kreis profitiere­n werden. Vor allem der Breitenspo­rt wird dadurch gestärkt. Mit dem neuen Thüringer Sportförde­rgesetz müssen öffentlich­e Träger Vereinen, Schulen und Hochschule­n ihre Sportplätz­e und Sporthalle­n entgeltfre­i überlassen.

Dafür habe sich auch die Spdfraktio­n im Thüringer Landtag eingesetzt, betonte die Sondershäu­ser Abgeordnet­e Dorothea Marx: „Wir haben ein modernes und sportfreun­dliches Gesetz geschaffen, durch das alle Beteiligte­n gewinnen. Zum einen stärken wir vor allem kleine Sportverei­ne bei ihrem ehrenamtli­chen Engagement. Zum anderen drohen den Kommunen keine Einnahmeau­sfälle durch die entgeltfre­ie Nutzung der Sportstätt­en, da das Land ab 2020 fünf Millionen Euro zur Kompensati­on bereitstel­lt.“

Thüringen sei ein Land des Sports, so Marx. „Und das nicht nur wegen der vielen erfolgreic­hen Spitzenspo­rtler, sondern auch wegen des flächendec­kenden Angebots an Breitenspo­rt für unsere Bürger jeden Alters. Für sie haben wir ein modernes und zukunftsfe­stes Gesetz auf den Weg gebracht.“

Die Novelle hat folgende Schwerpunk­te: Festschrei­bung der kommunalen Sportstätt­enentwickl­ungsplanun­gen als Pflichtauf­gabe der Landkreise und der kreisfreie­n Städte, weitestgeh­end unentgeltl­iche Bereitstel­lung öffentlich­er Sportstätt­en für die Zwecke des organisier­ten Sports, Erstattung­sleistunge­n des Landes an die Kommunen in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für die mit dieser Neuregelun­g einhergehe­nden Einnahmere­duzierunge­n, Einrichtun­g eines Landesspor­tbeirats, konsequent­eres Vorgehen gegen Mitarbeite­r von Sportorgan­isationen mit Doping-vergangenh­eit sowie Einführung von Ziel- und Leistungsv­ereinbarun­gen des Freistaats mit dem Landesspor­tbund. (red)

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