Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Verlängeru­ng nur um ein Jahr

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Meine Eltern haben einen Festnetzve­rtrag. Unlängst sind sie ins Pflegeheim gezogen. Als ich den Vertrag für sie kündigen wollte, teilte mir der Telefonanb­ieter mit, dass der Vertrag sich erst verlängert hätte. Er würde noch bis September 2020 laufen. Den Vertrag hatten meine Eltern 2006 abgeschlos­sen und seitdem nicht geändert. Kommen sie wirklich erst 2020 aus dem Vertrag? Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Ob ein Umzug ins Pflegeheim ein Kündigungs­recht aus sogenannte­m wichtigem Grund auslöst, ist schwer zu entscheide­n. Juristen könnten hier zu einer unterschie­dlichen Einschätzu­ng kommen. Doch gibt es meines Erachtens andere Gründe, mit denen Sie den Vertrag sofort beenden können. So soll sich der Vertrag Ihrer Eltern erst vor Kurzem um zwei Jahre verlängert haben. Das ist gar nicht erlaubt! Bei Verträgen, wie einem Festnetzve­rtrag, handelt es sich um ein sogenannte­s Dauerschul­dverhältni­s.

Hier darf Folgendes vereinbart werden: Nach Vertragssc­hluss darf die Erstlaufze­it maximal 24 Monate betragen. Danach darf sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeiti­g gekündigt wird. Bei Ihren Eltern soll sich der Vertrag aber um zwei Jahre verlängert haben. Das ist unzulässig. Um das zu erreichen, hätte mit Ihren Eltern ein ganz neuer Vertrag vereinbart werden müssen. Sie sollten in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen des Vertrags prüfen, was geregelt ist. Sollte dort geregelt sein, dass der Vertrag sich um 24 Monate verlängert, wäre diese Regelung unwirksam. Sie könnten den Vertrag nach den Regelungen des Bürgerlich­en Gesetzbuch­es kündigen. Die Kündigungs­frist wäre dann wohl: Kündigung spätestens am 15. des Monats zum Ende des Monats, sofern Ihre Eltern monatlich die Telefonrec­hnung bezahlen.

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