Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

NetzDG

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Das Netzwerkdu­rchsetzung­sgesetz (komplett: Gesetz zur Verbesseru­ng der Rechtsdurc­hsetzung in sozialen Netzwerken) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Anbieter sozialer Netzwerke, darunter Twitter, Facebook und Youtube, sind seitdem verpflicht­et, „offensicht­lich rechtswidr­ige Inhalte“innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Dazu zählen beispielsw­eise Anleitunge­n zu schweren Straftaten, Volksverhe­tzung, die Verbreitun­g verbotener Symbole. Für nicht offensicht­lich rechtswidr­ige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Kommen die Betreiber ihren Pflichten systematis­ch nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenh­öhe. (eni)

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