Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
NetzDG
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (komplett: Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken) ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Die Anbieter sozialer Netzwerke, darunter Twitter, Facebook und Youtube, sind seitdem verpflichtet, „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren. Dazu zählen beispielsweise Anleitungen zu schweren Straftaten, Volksverhetzung, die Verbreitung verbotener Symbole. Für nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte haben sie sieben Tage Zeit. Kommen die Betreiber ihren Pflichten systematisch nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. (eni)