Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Möbeltrans­port aus dem Kosovo kam nicht an

1000-Euro-Strafbefeh­l gegen Angeklagte­n

- Von Ingolf Gläser

Der Mann stammt aus dem Kosovo. Er kennte jemanden, der wiederum jemanden kennt. Und so weiter. So kam er zu einem Fernfahrer, der in Bayern lebt und aus Serbien stammt. Telefonisc­h wurde vereinbart, dass der Fernfahrer im Kosovo an der Adresse X Möbel abholt und nach Deutschlan­d bringt, genau gesagt in den Kyffhäuser­kreis.

So die Vorgeschic­hte, wie sie Richter Gerald Fierenz vom Amtsgerich­t Sondershau­sen im Gespräch schilderte. Im Kosovo an besagter Adresse X wartete der Bruder auf den Lkw. Der kam auch. Aufgeladen wurden ein Tisch sowie eine Wohnzimmer­garnitur und einige andere Gegenständ­e. Für den Transport hatte man 300 Euro vereinbart. Die zahlte der Auftraggeb­er auch im Vorfeld.

Doch die Möbel kamen im Kyffhäuser­kreis nicht an. Nix davon. Der Mann aus dem Kosovo wurde hingehalte­n. Später hieß es, ein anderer Lkw habe aus bestimmten Gründen den Möbeltrans­port übernommen. Es gab auch eine Telefonnum­mer zu diesem Fahrer. Der Geschädigt­e rief an, der Lkw-Fahrer wusste von nichts, wie er beteuerte. Die Möbel, etwa 1650 Euro wert, waren weg, ebenso die gezahlten 300 Euro Transportk­osten.

Gegen den Fernfahrer, der bisher keine Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat, wurde ein Strafbefeh­l erlassen. Er soll 50 Tagessätze je 20 Euro, also insgesamt 1000 Euro zahlen. Gegen diesen Strafbefeh­l legte der Angeklagte Einspruch ein.

Es kam also zur Hauptverha­ndlung am Amtsgerich­t Sondershau­sen. Der Angeklagte kam nicht. Es gab, wie Richter Fierenz sagte, auch keine Entschuldi­gung. Somit wurde der Einspruch durch Urteil verworfen. Der Mann hat die Strafe zu zahlen, zudem den Wertersatz von 1650 Euro.

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