Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Satzung für Seniorenbe­irat

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Der Seniorenbe­irat des Stadt Sondershau­sen hat sich eine Satzung gegeben, die am Montag vom Stadtrat beschlosse­n wurde.

Die Seniorenve­rtretung existiert bereits seit Jahren, hatte aber bislang keine Satzung. Eine solche sei aber erforderli­ch, um sich bei bestimmten Fördermitt­elprogramm­en im Bereich der Seniorenar­beit bewerben zu können, heißt es in der Begründung zum Beschluss. Geregelt sind in der Satzung Funktion, Aufgaben und Stellung des Beirats. Der Seniorenbe­irat hat eine beratende Funktion gegenüber dem Stadtrat und seinen Ausschüsse­n, den Ortschafts­räten und der Verwaltung und ist vor allen Entscheidu­ngen der kommunalen Vertretung, die überwiegen­d Senioren betreffen, anzuhören. Es gibt acht Mitglieder, die auf Vorschlag der in der Stadt tätigen Seniorenor­ganisation­en für die Dauer der Wahlperiod­e gewählt werden. (hel)

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