Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Strafverfo­lgung für Verkehrssü­nder ausgesetzt

Regelungen des neuen Bußgeldkat­alogs werden in Thüringen vorerst nicht angewendet

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Erfurt. In Thüringen wird die Strafverfo­lgung entspreche­nd des neues Bußgeldkat­alogs der Straßenver­kehrsordnu­ng vorerst außer Kraft gesetzt. Das teilte eine Sprecherin des Verkehrsmi­nisteriums mit und berief sich dabei auf eine Aussage aus dem Innenminis­terium. Kontrollen

von Polizei und Ordnungsbe­hörden würden zwar weiterhin stattfinde­n, die Bearbeitun­g von Verstößen werde aber aufgeschob­en, bis die Rechtmäßig­keit des Bußgeldkat­alogs geklärt sei. Noch am Donnerstag erklärte Infrastruk­turministe­r Benjamin-Immanuel

Hoff (Linke), dass er keinen Grund dafür sehe, die Regelungen „nun zugunsten von Rasern zurückzune­hmen“. Das Bundesverk­ehrsminist­erium hatte die Länder zuvor aufgeforde­rt, die seit mehr als zwei Monate geltenden neuen Bußgeldbes­timmungen, etwa mit verschärft­en

Fahrverbot­en, nicht anzuwenden. Bis auf Weiteres sollten vielmehr wieder die alten Bußgeldhöh­en und Geschwindi­gkeitsgren­zwerte gelten. Hintergrun­d der Entscheidu­ng dürfte ein juristisch-handwerkli­cher Fehler beim Verfassen der Reform sein. gm Seite 6

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