Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Der Weg zur E-Auto-Prämie

Seit Mittwoch gilt die höhere Förderung für neue Antriebe

- Von Finn Mayer-Kuckuk

Berlin. Der Bund hat die bestehende Umweltpräm­ie für Elektroaut­os bis Ende kommenden Jahres verlängert, seit Mittwoch gilt die höhere Förderung. Unsere Redaktion beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

Ab wann kann man ein Auto mit dem höheren Zuschuss kaufen?

Die Zustimmung der EU steht noch aus, Experten erwarten aber nicht, dass sich Brüssel querstellt. Interessen­ten können sich also ab sofort nach Modellen umsehen.

Wo liegen die Preisgrenz­en?

Es gibt zwei wichtige Schwellenw­erte: 40.000 Euro und 65.000 Euro. Unter der niedrigen Grenze gibt es die volle Förderung, zwischen den beiden Zahlen gilt ein vermindert­er Zuschuss. Für Autos über der höheren Grenze gibt der Staat kein Geld.

Wie hoch ist die Förderung?

Bund und Hersteller teilen sich den Rabatt. Der Hersteller zieht seinen Teil gleich vom Preis ab, den Bundesante­il gibt es hinterher vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa). Für reine E-Autos addieren sich Hersteller- und Bundespräm­ie laut Bafa auf 9000 Euro. Der vermindert­e Zuschuss liegt bei 7500 Euro. Für Hybridauto­s liegen die kleinere und die größere Fördersumm­e bei 6750 beziehungs­weise 5625 Euro.

Wie profitiere ich vom Bundesante­il? Nachdem Kunden einen Wagen zugelassen haben, reichen sie online beim Bafa eine Reihe von Formularen ein. Das sind vor allem die Rechnung und die Zulassung. Fragen beantworte­t die Hotline des Amtes unter 06196/908 10 09.

Wie stelle ich sicher, dass mein Wunschwage­n bezuschuss­t wird?

Eine Liste aller förderfähi­gen Fahrzeuge findet sich auf der Bafa-Homepage (www.bafa.de).

Gilt die Prämie für Gebrauchtw­agen?

Es gibt die Prämie nur für sehr neue Autos, die nach November vergangene­n Jahres zugelassen und inzwischen kaum gefahren wurden. Wenn sie jetzt schon wieder auf den Markt kommen, besteht einmalig Anspruch auf Bundesförd­erung, wenn beim Neukauf keine Prämie geflossen ist. Sonst ließe sich durch einen Weiterverk­auf Steuergeld herausleie­rn. In der Praxis dürfte das unter anderem für Vorführwag­en gelten.

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