Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Welche Versicherung im Urlaub hilft Wer bezahlt, wenn Corona oder ausgefallene Flüge die Reisepläne ändern? Wichtige Tipps
Die Krankenversicherung für Auslandsreisen ist der wichtigste Schutz für einen Urlaub im Ausland. Ebenso eine Privathaftpflichtversicherung, so die Verbraucherzentralen. Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung können bei teuren Reisen oder bei Urlauben mit Kindern sinnvoll sein. Auf eine Reisegepäckversicherung könne man dagegen in der Regel verzichten.
Notwendige Arztbesuche werden durch eine Auslandsreisekrankenversicherung getragen. Diese gibt es bereits für einen Jahresbeitrag ab zehn Euro. „Diese zahlt bei schwereren Verläufen im Urlaub auch private Behandlungskosten oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport in die Heimat“, empfiehlt Philipp Wolf, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In Europa und einigen Nachbarländern gelte zwar auch die Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse, allerdings nur für landesübliche Leistungen.
Wer seinen Urlaub bei einer möglichen Corona-Erkrankung absichern möchte, sollte eine Reiserücktrittsversicherung mit Abbruchschutz buchen. Diese Versicherungen übernehmen in der Regel die Stornokosten einer Reise, wenn diese kurz zuvor wegen einer schweren und unerwarteten Krankheit – wie Corona – nicht angetreten werden kann oder ein PCR-Test vor dem Flug positiv ausfällt, sagt Wolf. Dies gilt auch für die Unverträglichkeit von Impfungen. Oft würden auch die Kosten für verlängerte Aufenthalte, die aufgrund einer Quarantänezeit anfallen, übernommen. Die Kosten der Policen richten sich nach der Höhe der versicherten Reisesumme.
Sie können jährlich oder für einmalige Reisen abgeschlossen werden.
Wenn man anderen einen Schaden zufügt, so kann dies manchmal in die Millionen gehen – auch im Ausland. Insbesondere dann, wenn Schadenersatzleistungen fällig werden. Die Privathaftpflichtversicherung ist somit die wichtigste Versicherung, sagen Verbraucherschützer. Wichtig ist zu prüfen, ob die Privathaftpflicht auch für das Reiseziel im Ausland gilt. In der Regel gilt der Versicherungsschutz im Ausland bis zu einem Jahr.
Grundsätzlich haben Reisende ein Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Wer sein Ziel trotzdem erreichen will, kann von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Diese kann auch per Bahn erfolgen. Wird der Passagier umgebucht, muss die Airline die Gäste mit Essen und Getränken versorgen. Ist eine Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie zudem eine Hotelübernachtung übernehmen. Bietet die Airline keine Verpflegung an, kann man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man dann gegen Quittungsbelege erstattet.
Wird eine Reise kurzfristig – also weniger als 14 Tage vor Abflug – gestrichen, haben die Passagiere neben der Ticketerstattung einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Flugstrecke: 250 Euro gibt es bei Flügen bis 1500 Kilometer.
Pauschalreisende sollten sich bei Flugausfällen an ihre Reiseveranstalter wenden. Diese müssen für eine Ersatzbeförderung sorgen, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Geht es zu einem anderen entfernteren Ziel, darf sich der Flugpreis deshalb nicht erhöhen. Eventuell können Reisende auch Schadenersatz wegen verschwendeter Urlaubszeit oder eine Minderung des Reisepreises einfordern.