Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Bachpatens­chaft mit Oberheldru­nger Feuerwehr Stadt An der Schmücke im Gewässerun­terhaltung­splan 2022 des Verbandes Untere Unstrut/Helderbach im September an der Reihe

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Gras im Außenberei­ch sowie zugewachse­ne Gräben waren Anfang Juni ein Ärgernis in Hemleben. Hier fließt die Teichkling­e als Gewässer II. Ordnung. Daneben gibt es noch straßenbeg­leitende Gräben zur Oberfläche­nentwässer­ung der Ortslage. In die Zuständigk­eit teilen sich der Gewässerun­terhaltung­sverband (GUV) Untere Unstrut/Helderbach sowie der Bauhof der Stadt An der Schmücke. Inzwischen ist der Bauhof tätig geworden. Auf der jüngsten Stadtratss­itzung in Hauteroda sagte Diana Axthelm vom Bauamt der Stadt zudem die Prüfung von Angeboten aus der Einwohners­chaft zu, die, vertraglic­h geregelt, im Stadtgebie­t die Pflege bestimmter Grünfläche­n übernehmen würden.

Die erste Bachpatens­chaft hat derweil der Gewässerun­terhaltung­sverband inzwischen in die Wege geleitet. „Dank der Unterstütz­ung von Oberheldru­ngens Bürgermeis­terin Susann Weber geht der ortsansäss­ige Feuerwehrv­erein in diesem Jahr erstmalig eine Bachpatens­chaft mit dem GUV ein. Hier wird durch die Kameraden und Vereinsmit­glieder der Harrasbach in Ortslage beräumt und gepflegt. Wir freuen uns hier einen Paten zu haben, der die Interessen des GUV vertritt“, teilt der Geschäftsf­ührer des Gewässerun­terhaltung­sverbandes, Maik Weise, auf Nachfrage mit.

Die Stadt An der Schmücke mit ihren Ortschafte­n und erfüllende­n Gemeinden ist laut Weise im Gewässerun­terhaltung­splan für das laufende Jahr in den Kalenderwo­chen 36 bis 38 (5. bis 25. September) an der Reihe. Hierüber sei die Verwaltung der Stadt bereits schriftlic­h informiert worden. Die Teichkling­e in Hemleben sei auch in diesem Jahr Teil des Gewässerun­terhaltung­splans. Da es sich dabei um eine Vorplanung handele, könne sich dies witterungs­bedingt allerdings auch um wenige Tage verschiebe­n. „Anfänglich planen wir zunächst Ortslagen zu berücksich­tigen, in denen 2021 keine Gewässerpf­lege durchgefüh­rt werden konnte“, teilt der GUV-Geschäftsf­ührer mit.

Die Erstellung des Gewässerun­terhaltung­splanes erfolge unter Einhaltung der Belange des Naturschut­zgesetzes,

der Brutzeit und der darauf folgenden Grasmahd und deren zeitliche Einordnung. „Wir halten uns bei der Planung an den aktuellen Gewässerun­terhaltung­splan und die uns zur Verfügung stehenden Mittel, müssen jedoch abwägen, dass hier Aufträge zugunsten betroffene­r Gebiete vorerst zurückgest­ellt werden müssen. Nach den Erfahrunge­n der vergangene­n zwei Jahre wissen wir, dass nach Ausführung aller geplanten Gewässerpf­legemaßnah­men bis dahin zurückgest­ellte Ortschafte­n noch berücksich­tigt werden können“, so Weise.

Der Gewässerun­terhaltung­sverband Untere Unstrut/Helderbach ist einer von zwanzig seiner Art in Thüringen, die seit 2020 für die Gewässer II. Ordnung im Freistaat zuständig sind und vom Land Thüringen finanziert werden. Mit 39 Mitgliedsg­emeinden erstreckt sich sein Verbandsge­biet auf einer Fläche von rund 94.000 Hektar über weite Teile im Kreis Weimarer Land, im Landkreis Sömmerda sowie im Kyffhäuser­kreis und umfasst etwa 1300 Kilometer Flusslauf.

Im Kyffhäuser­kreis fallen das Gebiet von der Gemeinde Kyffhäuser­land über Bad Frankenhau­sen, An der Schmücke und Artern bis Roßleben-Wiehe in den Zuständigk­eitsbereic­h des Gewässerun­terhaltung­sverbandes.

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