Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Polizei bleibt vorerst offline Projekt „Internet am Arbeitspla­tz“verzögert sich. Start soll jetzt Mitte 2023 sein

- Klare Kante

Thüringer Polizisten werden möglicherw­eise länger offline bleiben, als geplant. Es gibt Verzögerun­gen bei der Umsetzung des Projektes „Internet am Arbeitspla­tz“, das den Beamten Zugriff aufs Internet an ihren Dienstrech­nern ermögliche­n soll. Hintergrun­d ist, dass sich auf eine erste Ausschreib­ung zur Umsetzung des Projektes bisher kein Anbieter beworben hat, der mit seinem Angebot den Anforderun­gen gerecht geworden ist.

Im zuständige­n Landeskrim­inalamt räumt man das nur zögerlich ein. „Eine erneute Ausschreib­ung führte im Juni 2022 zu einer erfolgreic­hen Beauftragu­ng, so dass das Realisieru­ngsprojekt Mitte 2022 mit entspreche­nder Verzögerun­g gestartet werden konnte“, teilte eine Sprecherin erst elf Tage nach einer entspreche­nden Anfrage dieser Zeitung mit. Bis Mitte des Jahres 2023 soll bei der Thüringer Polizei „Internet

am Arbeitspla­tz“verfügbar sein. Zuvor soll ein Probebetri­eb realisiert werden. „Die Thüringer Polizei und das Thüringer Landesrech­enzentrum (TLRZ) unternehme­n gemeinsam alle Anstrengun­gen, die bestehende­n Anforderun­gen zu erfüllen“, teilte die LKA-Sprecherin mit und verweist darauf, dass dem Landesrech­enzentrum in der sogenannte­n E-Government-Strategie des Freistaate­s Thüringen „die Rolle eines zentralen IT-Dienstleis­ters bei der Umsetzung“zukomme. Man stehe zur Bewältigun­g der Aufgaben in einem konstrukti­ven Austausch.

Auf höchster Ebene des LKA wird dem TLRZ die Verantwort­ung dafür gegeben, dass die Umsetzung des Projektes „Internet am Arbeitspla­tz“schleppend läuft. Man stellte nach Informatio­nen dieser Zeitung sogar schriftlic­h fest, dass das TLRZ zunehmend nicht oder nur verzögert liefern könne, was die Polizei technisch benötige.

So soll das Landesrech­enzentrum dem von Präsident Jens Kehr geführten LKA bereits im Mai mitgeteilt haben, dass es Zusagen für Hardware für das Projekt „Internet am Arbeitspla­tz“nicht einhalten kann, die im Januar 2022 gegeben wurden. Ende Juni wiederum soll das LKA das Innenminis­terium darüber informiert haben.

Mit der aktuell zur Verfügung stehenden Technik könne zwar, heißt es in Kreisen des Innenminis­teriums, das Projekt gestartet werden – allerdings nur auf einer minimalen Stufe. Ein Probebetri­eb wäre wohl realisierb­ar für 80 Nutzer – nur fünf Prozent des Gesamtbeda­rfs.

Beim für das Landesrech­enzentrum zuständige Finanzmini­sterium sieht man offiziell indes keine Probleme. Auf die Frage, welche Einschränk­ungen für die digitale Infrastruk­tur der Polizei zu erwarten seien, antwortete eine Sprecherin von Finanzmini­sterin Taubert (SPD): „Auch hier ist es das Ziel des TLRZ, die Auswirkung­en auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Da die Fachverfah­ren der Polizei in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung stehen, muss die Überführun­g der Dienste in minimalen Zeitfenste­rn erfolgen und durch das TLRZ besonders eng mit den Verfahrens­verantwort­lichen der Polizei abgestimmt werden.“

Das Land soll die Bundesgeld­er für die ukrainisch­en Kriegsflüc­htlinge vollständi­g und so schnell wie möglich an die Kommunen weiterreic­hen. Darauf habe sich die Thüringer Landesregi­erung geeinigt, erklärte Migrations­minister Dirk Adams am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts.

Anstatt rund 18,7 Millionen Euro sollten 49,5 Millionen Euro an die Kommunen überwiesen werden. Die Regierung fordere den Landtag auf, den bereits von der rot-rot-grünen Minderheit­skoalition eingebrach­ten Gesetzentw­urf zu überarbeit­en.

Das Gesetz solle auch ein Budget für die nötigen Investitio­ns- und Ausstattun­gskosten für 3000 bis 4000 Wohnungen vorsehen, sagte Adams. Das Land wolle – wie bereits berichtet – auch diese Ausgaben der Kommunen komplett übernehmen. Dasselbe gelte für Gesundheit­skosten, die nicht vollständi­g von den Sozialleis­tungen abgedeckt würden.

Der zuletzt von ihm und Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) präferiert­e Weg über die aktuelle Verordnung zur Flüchtling­skosteners­tattung sei allerdings rechtlich nun doch nicht möglich, erklärte der Minister. Zuvor hatte die von der Staatskanz­lei ins Spiel gebrachte Variante einer Abschlagsz­ahlung in Höhe von 2500 Euro pro Flüchtling nicht einer juristisch­en Prüfung standgehal­ten. „Eine saubere Lösung ist außerorden­tlich schwer“, sagte Adams. Er hoffe jetzt auf die Kooperatio­n der Minderheit­sfraktione­n und der Opposition.

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