Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Polizei bleibt vorerst offline Projekt „Internet am Arbeitsplatz“verzögert sich. Start soll jetzt Mitte 2023 sein
Thüringer Polizisten werden möglicherweise länger offline bleiben, als geplant. Es gibt Verzögerungen bei der Umsetzung des Projektes „Internet am Arbeitsplatz“, das den Beamten Zugriff aufs Internet an ihren Dienstrechnern ermöglichen soll. Hintergrund ist, dass sich auf eine erste Ausschreibung zur Umsetzung des Projektes bisher kein Anbieter beworben hat, der mit seinem Angebot den Anforderungen gerecht geworden ist.
Im zuständigen Landeskriminalamt räumt man das nur zögerlich ein. „Eine erneute Ausschreibung führte im Juni 2022 zu einer erfolgreichen Beauftragung, so dass das Realisierungsprojekt Mitte 2022 mit entsprechender Verzögerung gestartet werden konnte“, teilte eine Sprecherin erst elf Tage nach einer entsprechenden Anfrage dieser Zeitung mit. Bis Mitte des Jahres 2023 soll bei der Thüringer Polizei „Internet
am Arbeitsplatz“verfügbar sein. Zuvor soll ein Probebetrieb realisiert werden. „Die Thüringer Polizei und das Thüringer Landesrechenzentrum (TLRZ) unternehmen gemeinsam alle Anstrengungen, die bestehenden Anforderungen zu erfüllen“, teilte die LKA-Sprecherin mit und verweist darauf, dass dem Landesrechenzentrum in der sogenannten E-Government-Strategie des Freistaates Thüringen „die Rolle eines zentralen IT-Dienstleisters bei der Umsetzung“zukomme. Man stehe zur Bewältigung der Aufgaben in einem konstruktiven Austausch.
Auf höchster Ebene des LKA wird dem TLRZ die Verantwortung dafür gegeben, dass die Umsetzung des Projektes „Internet am Arbeitsplatz“schleppend läuft. Man stellte nach Informationen dieser Zeitung sogar schriftlich fest, dass das TLRZ zunehmend nicht oder nur verzögert liefern könne, was die Polizei technisch benötige.
So soll das Landesrechenzentrum dem von Präsident Jens Kehr geführten LKA bereits im Mai mitgeteilt haben, dass es Zusagen für Hardware für das Projekt „Internet am Arbeitsplatz“nicht einhalten kann, die im Januar 2022 gegeben wurden. Ende Juni wiederum soll das LKA das Innenministerium darüber informiert haben.
Mit der aktuell zur Verfügung stehenden Technik könne zwar, heißt es in Kreisen des Innenministeriums, das Projekt gestartet werden – allerdings nur auf einer minimalen Stufe. Ein Probebetrieb wäre wohl realisierbar für 80 Nutzer – nur fünf Prozent des Gesamtbedarfs.
Beim für das Landesrechenzentrum zuständige Finanzministerium sieht man offiziell indes keine Probleme. Auf die Frage, welche Einschränkungen für die digitale Infrastruktur der Polizei zu erwarten seien, antwortete eine Sprecherin von Finanzministerin Taubert (SPD): „Auch hier ist es das Ziel des TLRZ, die Auswirkungen auf den Betrieb so gering wie möglich zu halten. Da die Fachverfahren der Polizei in der Regel rund um die Uhr zur Verfügung stehen, muss die Überführung der Dienste in minimalen Zeitfenstern erfolgen und durch das TLRZ besonders eng mit den Verfahrensverantwortlichen der Polizei abgestimmt werden.“
Das Land soll die Bundesgelder für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge vollständig und so schnell wie möglich an die Kommunen weiterreichen. Darauf habe sich die Thüringer Landesregierung geeinigt, erklärte Migrationsminister Dirk Adams am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts.
Anstatt rund 18,7 Millionen Euro sollten 49,5 Millionen Euro an die Kommunen überwiesen werden. Die Regierung fordere den Landtag auf, den bereits von der rot-rot-grünen Minderheitskoalition eingebrachten Gesetzentwurf zu überarbeiten.
Das Gesetz solle auch ein Budget für die nötigen Investitions- und Ausstattungskosten für 3000 bis 4000 Wohnungen vorsehen, sagte Adams. Das Land wolle – wie bereits berichtet – auch diese Ausgaben der Kommunen komplett übernehmen. Dasselbe gelte für Gesundheitskosten, die nicht vollständig von den Sozialleistungen abgedeckt würden.
Der zuletzt von ihm und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) präferierte Weg über die aktuelle Verordnung zur Flüchtlingskostenerstattung sei allerdings rechtlich nun doch nicht möglich, erklärte der Minister. Zuvor hatte die von der Staatskanzlei ins Spiel gebrachte Variante einer Abschlagszahlung in Höhe von 2500 Euro pro Flüchtling nicht einer juristischen Prüfung standgehalten. „Eine saubere Lösung ist außerordentlich schwer“, sagte Adams. Er hoffe jetzt auf die Kooperation der Minderheitsfraktionen und der Opposition.