Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

„Berliner Testament“hat Tücken für Erben

Viele Ehepartner sichern sich gegenseiti­g ab – Kinder im Nachteil

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Fabian Walter

In Deutschlan­d werden pro Jahr rund 100 Milliarden Euro vererbt, die offiziell bei den Finanzverw­altungen angegeben werden. Viele Menschen regeln bereits zu Lebzeiten in einem Testament, wie ihr Vermögen verteilt werden soll. Gerade unter Ehepartner­n ist das Berliner Testament eine beliebte Form, den letzten Wunsch zu fixieren. Wie funktionie­rt das Berliner Testament? Welche Vor- und Nachteile hat es bei der Steuer?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseiti­g als Erben und danach erst die Kinder als Schlusserb­en ein. Das kann durch die Steuern aber richtig Geld kosten. Denn als Kind hat man pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, also insgesamt von 800.000 Euro von Mutter und Vater. Vererbt aber erst der Vater der Mutter das Geld und dann die Mutter an das Kind, sind nur noch 400.000 Euro statt 800.000 Euro für das Kind steuerfrei.

Und es gibt noch einen weiteren Steuernach­teil: Wenn die Mutter mal stirbt, muss wahrschein­lich durch das angesammel­te Vermögen ein höherer Steuersatz gezahlt werden. Denn der Steuersatz in der Erbschafts­teuer richtet sich, neben dem Verwandtsc­haftsgrad, auch nach der Höhe des Vermögens. Als Alternativ­e kann man einen Nießbrauch einräumen. Gehört beispielsw­eise zum vererbten Vermögen ein vermietete­s Haus, dann könnte die Miete nach dem Tod des Ehemanns an die noch lebende Ehefrau fließen, das Kind kann dennoch das Haus erben und die steuerlich­en Freibeträg­e verfallen nicht. Außerdem kann man dem Kind auch vor dem Tod bereits steuerfrei Vermögen zukommen lassen. Alle 10 Jahre kann man den Freibetrag zwischen Eltern und Kindern von 400.000 Euro je Kind und je Elternteil nutzen.

Fabian Walter alias Steuerfabi erreicht auf seinem Tiktok- und Instagram-Kanal mehrere Hunderttau­send Menschen.

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