Große Koalition lobt sich selbst für Meilenstein bei der Integration
Das Bundeskabinett hat das Integrationsgesetz beschlossen. Selbst die Grünen erkennen einen Fortschritt
Berlin. Auf der Kabinettsklausur in Meseberg hat die Bundesregierung gestern ein Integrationsgesetz geschlossen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erkannte darin einen „Meilenstein“, Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sprach vom „Einwanderungsgesetz 1.0“.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) minderte dann dessen Optimismus mit der Aussage, dass für ein Einwanderungsgesetz in dieser Legislaturperiode die Zeit schon zu knapp sei. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) pflichtete ihm bei, allerdings mit der Begründung, dass es „unsere Freunde aus Bayern“nicht zulassen werden.
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Tatsache, dass anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erst nach Jahren ein Niederlassungsrecht erhalten, und das nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Sprachkenntnissen. Bisher wurde dieses Recht nach drei Jahren voraussetzungsfrei vergeben. Bei hervorragenden Integrationsergebnissen kann die Niederlassungserlaubnis weiter nach drei Jahren vergeben werden.
Eine Einigung wurde auch bei der Wohnsitzzuweisung erzielt. Hier kann der Staat einen Ort vorgeben, oder auch bestimmte Gegenden sperren. Langfristig soll die Bildung von Parallelgesellschaften oder Gettos verhindert werden. Gegenwärtig geht es auch darum, dass so lokale Engpässe bei den Integrationsoder Sprachkursen vermieden werden sollen.
De Maizière bestätigte, dass die Orientierungskurse von sechzig auf einhundert Stunden verlängert werden sollen. Bestimmten Inhalten wie der Rolle der Frau in der Gesellschaft werden mehr Gewicht zugemessen.
Das Angebot an Integrationskursen soll so erweitert werden, dass die Wartezeit von heute im Durchschnitt drei Monaten auf sechs Wochen verringert werden. Das Problem bestehe momentan in der Verpflichtung ausreichender Lehrkräfte.
Das neue Gesetz ermöglicht auch, dass Kursverweigerern soziale Leistungen gekürzt werden können. Flüchtlinge dürfen jetzt mit jedem Alter ausgebildet werden. In den drei der Lehrzeit und in zwei Jahren des beruflichen Beginns besitzen sie ein Bleiberecht und dazu kommt noch ein halbes für die Jobsuche.
In Gegenden mit geringer Arbeitslosigkeit soll die Vorrangprüfung gänzlich wegfallen Hier wird von den Arbeitsagenturen geprüft, ob es noch einen deutschen Bewerber für eine offene Stelle gibt. Die Bundesländer sollen hier eigenständig entscheiden, wie sie das in ihren Regionen regeln.
Von den Thüringer Bundespolitikern wurde das neue Gesetzespaket unterschiedlich aufgenommen. Die Fraktionschefin der Bündnisgrünen, Katrin Göring-eckardt, nannte das Gesetz zwar einen „Fortschritt“. Der Entwurf enthalte neben überfälligen Erleichterungen aber auch „Überflüssiges und Schädliches“.
Frank Tempel (Linke), stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses, sagte gegenüber der TA: „Die Koalition hat ein bürokratisches Monster erschaffen, das Integration erschwert. Der Kontrollaufwand der überlasteten Behörden wird in die Höhe getrieben und echte Angebote an Flüchtlinge zur Integration fehlen weiterhin. Das ist nicht ‚Fördern und Fordern‘ sondern ‚Knausern und Überregulieren‘.“
Albert Weiler (CDU) sitzt im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Auf Anfrage sagte er: „Wer nach Deutschland kommt und Hilfe erwartet, muss sich auch der deutschen Kultur und unseren Regeln anpassen. Ich bin froh, dass Angela Merkel diesen Grundsatz in das Integrationsgesetz reinverhandelt hat.“Mit der Wohnsitzzuweisung wolle man Gettobildung vermeiden und die Menschen dort adäquat unterbringen, wo Platz ist und sie gebraucht werden.
Verschiedene Politiker betonten gestern, dass die Integration am besten und am schnellsten über Arbeit gelinge. Für die Asylbewerber, die auf den Abschluss ihres Verfahrens warten, will die Bundesregierung einhunderttausend Arbeitsgelegenheiten nach dem Muster der Ein-eurojobs.
Linke kritisiert bürokratischen Aufwand