Datenschutzbeauftragter will Meldepflicht für Videokameras
Anzahl der Meldungen an die Behörde ist im Vorjahr mit knapp 15 200 erneut gestiegen. Mitarbeiter reichen kaum aus
Erfurt. Videokameras in unterschiedlichsten Ausführungen und Verwendungen werden den Thüringer Datenschutzbeauftragten in nächster Zeit intensiv beschäftigen. So mutmaßte Lutz Hasse, als er gestern seine Bilanz der vergangenen zwei Jahre präsentierte.
Wegen der Forderung, dass Wildbeobachtungskameras angemeldet werden müssen, fürchtet er gar einen „Shitstorm“im Internet gegen seine Behörde. Hasse kündigte an, sich in den kommenden Wochen intensiv auch mit Jägern und Jagdverbänden in Verbindung setzen zu wollen.
Die Forderung sei eine Konsequenz aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Saarlouis im Saarland.
Danach sind aus Sicht des Thüringer Datenschützers Videokameras von Unternehmen, aber auch von Privatleuten meldepflichtig, wenn diese automatisch Personen im „öffentlichen Raum“, aber beispielsweise auch auf dem Nachbargrundstück aufzeichnen.
„Da kommt sicherlich einiges auf uns zu“, kommentierte Lutz Hasse mögliche Konsequenzen des Richterspruchs. Er schloss nicht aus, dass beispielsweise auch sogenannte Dashcams in Autos oder Helmkameras von Rad- bzw. Skifahrern unter diese Registrierung fallen könnten.
Angesichts der vermuteten Vielzahl von solchen Videokameras sei eine flächendeckende Kontrolle dann nicht mehr möglich, betonte der Beauftragte.
Hasse kündigte auch an, sich in den nächsten Wochen auf einer Veranstaltung mit Flugdrohnen über deren Fähigkeiten beim Aufzeichnen von Daten informieren zu wollen. Bisher teile ihm das Landesverwaltungsamt nicht mit, wenn dort ein Drohne angemeldet werde.
Der gestern von ihm vorgelegte Zweijahresbericht umfasst insgesamt rund 1330 Seiten und ist auf zwei Bücher verteilt: eines für den behördlichen und öffentlichen und eines für den nichtöffentlichen – also zumeist unternehmerischen Bereich. In den vergangenen beiden Jahren erreichten den Datenschutzbeauftragten knapp 15 200 Meldungen und Beschwerden über vermutete Datenschutzverstöße. Deren Anzahl ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.
Mit 25 deutlich weniger geworden ist dagegen die Anzahl der Kontrollen in Unternehmen. In der davor liegen Berichtsperiode wurden noch 35 geschafft.
Die 20 Vollzeitstellen und zwei Abordnungen – eine Polizistin und ein Lehrer – seien Angesichts der Aufgaben zu wenig, betonte Hasse. Auf die Kontrolle eines Unternehmens würden wochenlange Auswertungen der Daten und Unterlagen folgen.
Er verwies zudem auf die vom Eu-parlament gebilligte Datenschutz-grundverordnung, die im Mai 2018 endgültig in Kraft tritt. Für Thüringen sieht er als Konsequenz, dass viele der aktuell geltenden Datenschutzregeln samt der dazugehörigen Rechtssprechung ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings habe Deutschland die Chance, über Öffnungsklauseln seinen hohen Standard wiederherzustellen.
Datenschutzbericht umfasst 1330 Seiten