Auffällige Weinproben: Winzer angeklagt
Lebensmittelkontrolle hatte Mängel festgestellt – beim Prozess kommt der Jenaer glimpflich davon
Gera. Auffällige Weinproben haben einen Jenaer Weinbauern auf die Anklagebank im Amtsgericht Gera gebracht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 67Jährigen vor, in zwei Fällen vorsätzlich gegen das Weingesetz verstoßen zu haben.
So soll er 2012 Regent-wein in den Verkehr gebracht haben, obwohl dieser sensorische Mängel aufwies. Aufgefallen war das bei einer Lebensmittelkontrolle: Die Prüferinnen nahmen zwei Flaschen als Probe mit. Obwohl beide Flaschen aus der gleichen Charge stammten, unterschied sich der Inhalt voneinander. Die relative Dichte, der Zuckergehalt und das Extrakt stimmten laut der Weinkontrolleurin nicht überein. In einer Flasche sei der biologische Säureabbau noch nicht beendet gewesen.
„Der Wein präsentierte sich als nicht frisch“, sagte die Zeugin von der prüfenden Behörde. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Friedrich Franke beschrieb sie den Geschmack „wie ein überreifer Apfel“. Insgesamt vier Mitarbeiter hätten sich am Geschmackstest beteiligt.
Der Angeklagte betonte, dass er den Wein selbst getrunken und keine Mängel festgestellt habe. Er vermutete, dass der Wein im Labor nicht korrekt gelagert war.
Der zweite Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft datiert aus dem Jahr 2014. Der Angeklagte habe einen Müller-thurgau als mitteldeutschen Landwein gemeldet, obwohl dieser mit 12,3 Volumenprozent einen zu hohen Alkoholgehalt aufwies (normal bis 11,5 Volumenprozent). Der Angeklagte räumt den zu hohen Alkoholgehalt ein. Er habe die abgefüllten Flaschen eigentlich als Qualitätswein anbieten wollen, aber der Wein habe die Qualitätskontrolle nicht bestanden. Deshalb habe er innerhalb kurzer Frist die Abfüllmeldung in der niedrigeren Kategorie des Landweines abzugeben gehabt und beim Alkoholgehalt auf eine Ausnahmegenehmigung gehofft.
Laut Gericht war es im zweiten Fall strittig, ob die abgefüllten Flaschen tatsächlich schon in den Verkehr gebracht waren.
Im ersten Fall sah Franke zumindest Hinweise, dass der Weinbauer fahrlässig gehandelt hatte. Schließlich akzeptierte der zunächst uneinsichtige Angeklagte die Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflage von 150 Euro an die Staatskasse.