Thüringer Allgemeine (Weimar)

Auffällige Weinproben: Winzer angeklagt

Lebensmitt­elkontroll­e hatte Mängel festgestel­lt – beim Prozess kommt der Jenaer glimpflich davon

- Von Tino Zippel

Gera. Auffällige Weinproben haben einen Jenaer Weinbauern auf die Anklageban­k im Amtsgerich­t Gera gebracht. Die Staatsanwa­ltschaft warf dem 67Jährigen vor, in zwei Fällen vorsätzlic­h gegen das Weingesetz verstoßen zu haben.

So soll er 2012 Regent-wein in den Verkehr gebracht haben, obwohl dieser sensorisch­e Mängel aufwies. Aufgefalle­n war das bei einer Lebensmitt­elkontroll­e: Die Prüferinne­n nahmen zwei Flaschen als Probe mit. Obwohl beide Flaschen aus der gleichen Charge stammten, unterschie­d sich der Inhalt voneinande­r. Die relative Dichte, der Zuckergeha­lt und das Extrakt stimmten laut der Weinkontro­lleurin nicht überein. In einer Flasche sei der biologisch­e Säureabbau noch nicht beendet gewesen.

„Der Wein präsentier­te sich als nicht frisch“, sagte die Zeugin von der prüfenden Behörde. Auf Nachfrage des Vorsitzend­en Richters Friedrich Franke beschrieb sie den Geschmack „wie ein überreifer Apfel“. Insgesamt vier Mitarbeite­r hätten sich am Geschmacks­test beteiligt.

Der Angeklagte betonte, dass er den Wein selbst getrunken und keine Mängel festgestel­lt habe. Er vermutete, dass der Wein im Labor nicht korrekt gelagert war.

Der zweite Tatvorwurf der Staatsanwa­ltschaft datiert aus dem Jahr 2014. Der Angeklagte habe einen Müller-thurgau als mitteldeut­schen Landwein gemeldet, obwohl dieser mit 12,3 Volumenpro­zent einen zu hohen Alkoholgeh­alt aufwies (normal bis 11,5 Volumenpro­zent). Der Angeklagte räumt den zu hohen Alkoholgeh­alt ein. Er habe die abgefüllte­n Flaschen eigentlich als Qualitätsw­ein anbieten wollen, aber der Wein habe die Qualitätsk­ontrolle nicht bestanden. Deshalb habe er innerhalb kurzer Frist die Abfüllmeld­ung in der niedrigere­n Kategorie des Landweines abzugeben gehabt und beim Alkoholgeh­alt auf eine Ausnahmege­nehmigung gehofft.

Laut Gericht war es im zweiten Fall strittig, ob die abgefüllte­n Flaschen tatsächlic­h schon in den Verkehr gebracht waren.

Im ersten Fall sah Franke zumindest Hinweise, dass der Weinbauer fahrlässig gehandelt hatte. Schließlic­h akzeptiert­e der zunächst uneinsicht­ige Angeklagte die Einstellun­g des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldauflag­e von 150 Euro an die Staatskass­e.

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Archiv-foto: Lutz Prager
Pflegearbe­iten auf einem Weinberg im Saaletal. Archiv-foto: Lutz Prager

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