E-scooter dürfen in Busse
Neuer bundesweiter Erlass für Elektroroller wirft noch Fragen auf
Erfurt.
Bis jetzt haben Nutzer von sogenannten E-scootern Pech gehabt, wenn sie mit ihren Fahrzeugen in Busse oder Straßenbahnen einsteigen wollen: Verkehrsunternehmen sind nicht dazu verpflichtet, Elektroroller zu transportieren. Das scheint sich nun zu ändern.
Ab sofort sind E-scooter zumindest in Linienbussen zur Mitnahme erlaubt, teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt mit. Die Entscheidung ist nicht nur auf den Freistaat beschränkt, sondern in einem bundeseinheitlichen Erlass geregelt. „Die Hersteller können nun anfangen, ihre Scooter entsprechend zu konstruieren und wir organisieren deren Mitnahme“, sagt Andreas Möller, Geschäftsführer des Jenaer Nahverkehrs, in einer ersten Reaktion auf die neue Regelung in Thüringen.
Der Elektroroller hat einige Bedingungen zu erfüllen: Mindestens vier Räder und maximal 1,20 Meter Länge soll er aufweisen. Zudem muss das Fahrzeug eine bestimmte Bremstechnik haben und rückwärts in den Bus einfahren können.
„Die Ansprüche sind sehr hoch und die üblichen Fahrzeuge, die im Umlauf sind, genügen denen zumeist nicht“, sagt Michael Nitschke, Betriebsleiter bei der Evag.
Bis ein Mensch mit einem Schwerbehindertenausweis des Zeichens „G“in Erfurt seinen Escooter mit an Bord eines Busses nehmen kann, mag noch ein wenig Zeit ins Land gehen. „Das ist keine Sache, die bis Montag erledigt ist“, sagt Nitschke. Die Linienbusse müssen baulich auf die neuen Passagiere vorbereitet werden, sprich: es sollen entsprechende Plattformen und Halterungen eingesetzt werden.
Die E-scooter selbst müssen vom Hersteller fahrzeugtechnisch aufgerüstet werden. Eine für Erfurt spezielle Regelung dahingehend sei laut Nitschke wenig hilfreich. Daher stehe nun eine bundeseinheitliche Kennzeichnung für geeignete E-scooter in Diskussion. „Da herrscht natürlich viel Abstimmungsbedarf im Verband der deutschen Verkehrsbetriebe“, so der Betriebsleiter. „Trotz der noch offenen Fragen bewegt sich aber alles in diese Richtung.“