Die Nervosität nimmt zu
über den neuesten Streit zur Gebietsreform
So langsam dürfte es selbst dem interessierten Bürger schwerfallen, dem Hin und Her bei der Gebietsreform zu folgen. So machten zuletzt die Koalitionäre etliche Korrekturvorschläge, nur um sie danach wieder einzusammeln.
Dabei ist die Gefechtsordnung klar. Auf der einen Seite gibt die Landesregierung per Gesetz die Linie bis 2018 vor. Von den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten soll nicht einmal die Hälfte übrig bleiben – und von den knapp 850 selbstständigen Gemeinden höchstens ein Viertel.
Auf der anderen Seite stehen die Opposition, viele Kommunen und mehr als ein Dutzend Verfassungsklagen. Tendenz steigend. Und es gibt das Volksbegehren, das wiederum von der Regierung verklagt wurde.
Es sieht also ganz danach aus, dass der Verfassungsgerichtshof in Weimar über das zentrale Vorhaben von Rot-rot-grün und die wichtigste Strukturreform seit Jahrzehnten entscheidet. Und niemand, wirklich niemand, weiß, wie es ausgeht.
Entsprechend nervös ist die Stimmung auf beiden Seiten, in die sich der neueste Eklat im Parlament einordnet. So lässt sich die Cdu-direktorin der Landtagsverwaltung dazu hinreißen, eine Stellungnahme zu einer Cdu-klage derart sportlich zu redigieren, dass danach die Cdu-sicht dominiert.
Im Gegenzug bläst dies die Koalition zur Staatsaffäre hoch, obwohl wahrscheinlich formal wenig zu beanstanden ist. Zudem hat die rot-rot-grüne Mehrheit jede Möglichkeit, die endgültige Stellungnahme des Landtags zu beeinflussen.
Es wäre wirklich gut, wenn alle Beteiligten wieder etwas abrüsteten. Am Ende entscheidet sowieso das Gericht in Weimar.