Steuern kennen, Fehler vermeiden
Zwölf Erfolgsfaktoren zur nachhaltigen Gründung (Teil 7)
Ihk-hauptgeschäftsführer Prof. Gerald Grusser lehrt Existenzgründung an der Universität Erfurt.foto: IHK
Technik oder Waren zu investieren. Für anfallende Kosten kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Sie ist auf allen Rechnungen als Umsatzsteuer
ausgewiesen. Der Regelsteuersatz ist in § 12 USTG formuliert und beträgt 19 Prozent. Gegenüber dem Finanzamt kann der Unternehmer den Betrag der Umsatzsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld als sogenannte Vorsteuer abziehen.
(2) Die Kleinunternehmerregelung: Bei Firmen, deren Umsatz im Gündungsjahr voraussichtlich 17 500 Euro einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer nicht übersteigt, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Für die Jahre danach muss folgende Doppelbedingung erfüllt sein: Nur wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 17 500 Euro lag und im laufenden Jahr 50 000 Euro nicht überschreitet, sind Sie umsatzsteuerbefreit. Wichtig! Machen Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Anfangsinvestitionen dürfen dann nicht abgesetzt und keine Mehrwertsteuer an Kunden ausgewiesen werden.