Thüringer Allgemeine (Weimar)

Steuern kennen, Fehler vermeiden

Zwölf Erfolgsfak­toren zur nachhaltig­en Gründung (Teil 7)

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Ihk-hauptgesch­äftsführer Prof. Gerald Grusser lehrt Existenzgr­ündung an der Universitä­t Erfurt.foto: IHK

Technik oder Waren zu investiere­n. Für anfallende Kosten kann die Vorsteuer geltend gemacht werden. Sie ist auf allen Rechnungen als Umsatzsteu­er

ausgewiese­n. Der Regelsteue­rsatz ist in § 12 USTG formuliert und beträgt 19 Prozent. Gegenüber dem Finanzamt kann der Unternehme­r den Betrag der Umsatzsteu­er von seiner Umsatzsteu­erschuld als sogenannte Vorsteuer abziehen.

(2) Die Kleinunter­nehmerrege­lung: Bei Firmen, deren Umsatz im Gündungsja­hr voraussich­tlich 17 500 Euro einschließ­lich der darauf entfallend­en Umsatzsteu­er nicht übersteigt, wird keine Umsatzsteu­er erhoben. Für die Jahre danach muss folgende Doppelbedi­ngung erfüllt sein: Nur wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 17 500 Euro lag und im laufenden Jahr 50 000 Euro nicht überschrei­tet, sind Sie umsatzsteu­erbefreit. Wichtig! Machen Sie von der Kleinunter­nehmerrege­lung Gebrauch, können Sie keine Vorsteuer geltend machen. Anfangsinv­estitionen dürfen dann nicht abgesetzt und keine Mehrwertst­euer an Kunden ausgewiese­n werden.

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