Tausende Hotels schränken Service ein
Seit der Einführung des Mindestlohns kämpft das Gastgewerbe mit der gestiegenen Bürokratie und den starren Arbeitszeiten
Berlin.
Gastronomen und Hoteliers fühlen sich benachteiligt: von der Politik und von bürokratischen Regeln, die ihrer Meinung nach nicht nur den Wünschen von Gästen widersprechen, sondern sogar ihren Mitarbeitern schaden. Wie tief der Frust offenbar sitzt, zeigt eine Umfrage, die der Deutsche Hotelund Gaststättenverband (DEHOGA) in seinen Betrieben durchgeführt hat und deren Ergebnisse dieser Redaktion exklusiv vorliegen. Der Verband hatte in Hotels und Restaurants gefragt, welche Folgen die Dokumentationspflicht der Arbeitszeiten im Zuge der Mindestlohneinführung 2015 für die Betriebe habe. Das Ergebnis: Tausende Hotels und Restaurants schränkten seitdem ihren Service ein.
Im Einzelnen: 54,2 Prozent der Betriebe, die an der Umfrage teilnahmen, haben laut DEHOGA ihre Öffnungszeiten reduziert. 50,4 Prozent haben ihr Leistungsangebot – etwa Küchenzeiten, Speiseauswahl, Veranstaltungen, Mittagstisch oder Catering – eingeschränkt. Ungefähr jeder dritte Betrieb (32,5 Prozent) erhöhte die Zahl seiner Ruhetage. Laut DEHOGA nahmen 6071 Betriebe an der Online-umfrage zwischen 23. Januar und 15. März teil. 64 Prozent der Rückmeldungen seien aus der Gastronomie gekommen, 36 Prozent aus der Hotellerie. Die meisten Antworten habe es aus Badenwürttemberg und Bayern gegeben.
Der Verband kritisiert seit Längerem, dass das Gastgewerbe die Arbeitszeiten dokumentieren muss. „Die Arbeitszeitdokumentation und die intensiven Kontrollen haben unserer Branche einen enormen bürokratischen Aufwand beschert“, klagt Dehoga-hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im Gespräch mit dieser Redaktion. Von „großem Frust“in den Betrieben weiß sie zu berichten. Und in der ländlichen Gastronomie würden Umsatzrückgänge beklagt. „Es ist nicht wegzudiskutieren, dass der Mindestlohn die Personalkosten hat steigen lassen“, erklärt Hartges. Auch die im seit 1994 geltenden Arbeitszeitgesetz festgelegte werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden und im Ausnahmefall von maximal zehn Stunden will der Verband am liebsten abgeschafft sehen – und fordert statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Die gesetzliche Obergrenze für die Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. „Wir wollen die Gesamtarbeitszeiten nicht verlängern, sondern dann arbeiten lassen, wenn die Arbeit anfällt“, sagt Hartges. Das Arbeitszeitgesetz habe mit der Lebenswirklichkeit nicht mehr viel zu tun. Auf Arbeitnehmer der Gastronomie und Hotellerie kämen dann Zwölf-stunden-tage zu – aber womöglich auch mehr Freiheiten.
Als Beispiel nennt die Dehoga-hauptgeschäftsführerin eine Hochzeitsfeier, die um ein Uhr trotz bester Stimmung beendet werden muss, nur weil das die gesetzliche Arbeitszeit der Mitarbeiter vorsieht. „Hier brauchen wir viel flexiblere Regeln. Man könnte Mitarbeiter an drei oder vier Tagen länger arbeiten lassen und dafür mehr freie Tage ermöglichen“, schlägt sie vor. Hartges ist überzeugt: „Das wünschen sich auch die Mitarbeiter.“
Auch im Bundesarbeitsministerium (BMAS) macht man sich Gedanken über das Arbeitszeitgesetz. Ministerin Andrea Nahles (SPD) kann sich inzwischen vorstellen, am gewohnten Achtstunden-gerüst zu rütteln. Sie will Firmen demnächst ermöglichen, nach Absprache mit den Tarifpartnern drei Jahre lang vom Arbeitszeitgesetz abzuweichen. Doch bevor das Gesetz womöglich reformiert wird, soll erst diese Experimentierphase den nötigen Erkenntnisgewinn erbringen. Grundsätzlich hält das Ministerium das Gesetz für richtig und wirksam. Unterschiedliche arbeitswissenschaftliche Studien hätten aufgezeigt, dass das Risiko eines Arbeitsunfalls nach sieben bis neun Stunden exponentiell zunehme. Weitere Studien ergeben laut Ministerium, „dass mit steigender Arbeitszeit auch das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen steigt“, etwa durch ein höheres Risiko einen Schlaganfall zu erleiden.
Unabhängig von gesundheitlichen Risiken kann das Nahleshaus die Klagen des Gastgewerbes nicht wirklich nachvollziehen. So sei im Rahmen von zulässiger Sonntagsarbeit, wie es in der Gastronomiebranche häufig der Fall sei, unter Beachtung der Ausgleichspflichten „eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 70 Stunden möglich – und dies ohne Sondergenehmigung“, rechnet eine Bmassprecherin vor.
Auch in der Opposition werden die Rufe nach mehr Flexibilisierung kritisch beäugt. Das Arbeitszeitgesetz biete Betrieben wie Beschäftigten schon jetzt ausreichend große Gestaltungsspielräume – auch in Zeiten der Digitalisierung, ist Beate Müller-gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-bundestagsfraktion, überzeugt. Bei der Arbeitszeit sei viel möglich, durch tarifvertragliche Regelungen oder behördliche Genehmigungen. „Das muss reichen, denn die Regelungen sind hart erkämpft und sie schützen die Beschäftigten vor einer Rund-um-die-uhr-beanspruchung“, sagt die Grünenpolitikerin. Das Arbeitszeitgesetz sei Gesundheitsschutz und schaffe Freiräume für das Leben in der Familie und in der Gesellschaft.
Die Linke wünscht sich dagegen eine viel schärfere Regulierung, angefangen bei der Absenkung der Wochenhöchstarbeitszeit von 48 auf 40 Stunden. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion am Montag in den Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags einbringen. Darin fordert sie „atypische Arbeitszeiten am Abend, in der Nacht, am Wochenende oder in der Schichtarbeit zu reduzieren“. Der DEHOGA ist als Sachverständiger im Ausschuss geladen. Die Linke-pläne, das dürfte keine Überraschung sein, werden die Vertreter der Hotel- und Gaststättenbranche strikt ablehnen.
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Nahles überlegt Reform des Arbeitszeitgesetzes