Bundespräsident
Berlin.
In Deutschland hat der Bundespräsident vor allem repräsentative Aufgaben und keine echte politische Macht. Er ernennt zwar auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin die Minister, kann aber lediglich Bedenken gegen sie geltend machen. Zudem prüft er Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit und kann sie im Zweifelsfall stoppen, was bereits vorgekommen ist. Auch bei einer Regierungskrise ist das Staatsoberhaupt gefragt: Verliert ein Kanzler eine Vertrauensabstimmung, kann der Bundespräsident auf Antrag des Regierungschefs den Bundestag auflösen und Neuwahlen einleiten. Das gab es in der Vergangenheit schon dreimal. (dpa)