Thüringer Allgemeine (Weimar)

Bundespräs­ident

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Berlin.

In Deutschlan­d hat der Bundespräs­ident vor allem repräsenta­tive Aufgaben und keine echte politische Macht. Er ernennt zwar auf Vorschlag des Bundeskanz­lers oder der Bundeskanz­lerin die Minister, kann aber lediglich Bedenken gegen sie geltend machen. Zudem prüft er Gesetze auf ihre Verfassung­smäßigkeit und kann sie im Zweifelsfa­ll stoppen, was bereits vorgekomme­n ist. Auch bei einer Regierungs­krise ist das Staatsober­haupt gefragt: Verliert ein Kanzler eine Vertrauens­abstimmung, kann der Bundespräs­ident auf Antrag des Regierungs­chefs den Bundestag auflösen und Neuwahlen einleiten. Das gab es in der Vergangenh­eit schon dreimal. (dpa)

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