Ballstädt-prozess: Weitere Verteidiger fordern Freisprüche
Heute Nachmittag sollen im Prozess um den brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft die Urteile gesprochen werden
Erfurt.
Weitere Verteidiger haben gestern vor Gericht Freisprüche für fünf ihrer Mandanten gefordert. Die Anwälte zeigten sich überzeugt, dass die den Angeklagten vorgeworfenen Straftaten im Prozess nicht bewiesen werden konnten.
Mehrere Verteidiger betonten ausdrücklich, dass ihre Mandanten sogar unschuldig seien. Die Anklage war zumeist von schwerem Hausfriedensbruch und gemeinschaftliche schwere Körperverletzung ausgegangen.
Die Jugendkammer am Landgerichts Erfurt verhandelte seit Februar 2012 insgesamt 42 Tage den brutalen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Kreis Gotha) vom Februar 2014. Die Angeklagten sollen nach dem Einwurf einer Fensterscheibe in einem Haus, dessen Bewohner der rechten Szene zugerechnet werden, gemeinsam die Feier einer Kirmesgesellschaft gestürmt haben. Etwa ein Dutzend Verletzte waren die Folge. Eine Angeklagte erklärte gestern mit ihrem „letzten Wort vor Gericht“, dass sie die Taten vom Februar 2014 ausdrücklich nicht billige. Was da geschehen sei, lasse sich nicht mit einer eingeworfenen Fensterscheibe rechtfertigen. Sie lehne Gewalt ab. Zugleich wehrte sich die junge Frau dagegen, als Angeklagte in diesem Prozess in eine Schublade gesteckt worden zu sein. Sie wies jegliche Tatbeteiligung zurück.
Die Staatsanwaltschaft hatte Ende März für drei der 15 Angeklagten Haftstrafen zwischen vier und anderthalb Jahre gefordert. Weiter Angeklagte sollen zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, darunter auch die Frau.
Bei drei der Angeklagten sprach sich die Staatsanwaltschaft für Freisprüche aus.
Die Polizei kam 2014 unter anderem schnell auf die Spur der mutmaßlichen Täter, weil der Thüringer Verfassungsschutz von mindestens einem der Angeklagten das Telefon zur Tatzeit überwacht hatte. Beim Abhören der automatischen Aufzeichnungen von Gesprächen sollen die Verfassungsschützer auch auf Hinweise zum Überfall auf die Kirmesgesellschaft gestoßen sein. Sie informierten die Polizei.
Im Prozess wurde wochenlang über die Herausgabe der belauschten Telefongespräche gerungen. Die Nebenklage erhoffte sich weitere Hinweise auf das gemeinschaftliche Begehen des Überfalls. Letztlich entschied sich das Gericht aber, die belauschten Gespräche nicht ins Verfahren einzubeziehen.
Die Nebenklage zeigt sich überzeugt, dass die Attacke auf die Kirmesgesellschaft ein rechtsextremer Überfall war. Sie rechnet einige der Hausbewohner zur gewaltbereiten Szene.
Angeklagte weist Tat ausdrücklich zurück