Streit um gemeinsames Gefängnis
Schriftliche Begründung fehlt
Chemnitz.
Im Rechtsstreit um das gemeinsame Gefängnis von Sachsen und Thüringen in Zwickau wartet eine Bürgerinitiative noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Chemnitz.
Dieses hatte die Klage der Bürgerinitiative gegen den Verkauf des dafür geplanten Geländes vor zwei Monaten in einer mündlichen Verhandlung abgewiesen. „Für uns ist deshalb noch immer völlig offen, ob und wie wir weitermachen“, sagte Lutz Reinhold, Sprecher der Initiative, auf dpa-nachfrage.
Demnach machen die Bürger einen möglichen Gang vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen vom Tenor der Urteilsbegründung abhängig. Dies hänge auch mit ihren finanziellen Möglichkeiten zusammen, denn als Kläger müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Bürgerinitiative „Nein zur JVA in Zwickau-marienthal“hatte durchsetzen wollen, dass ein Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Areals durch die Stadt an den Freistaat Sachsen anerkannt wird. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts hat der zuständige Richter fünf Monate Zeit, um sein Urteil schriftlich zu begründen.
Mit dem Gefängnisneubau mit 820 Haftplätzen wollen beide Bundesländer beim Justizvollzug Geld sparen. Die Baukosten werden mit 171,5 Millionen Euro veranschlagt. (dpa)