Thüringer Allgemeine (Weimar)

Streit um gemeinsame­s Gefängnis

Schriftlic­he Begründung fehlt

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Chemnitz.

Im Rechtsstre­it um das gemeinsame Gefängnis von Sachsen und Thüringen in Zwickau wartet eine Bürgerinit­iative noch auf die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung des Verwaltung­sgerichts Chemnitz.

Dieses hatte die Klage der Bürgerinit­iative gegen den Verkauf des dafür geplanten Geländes vor zwei Monaten in einer mündlichen Verhandlun­g abgewiesen. „Für uns ist deshalb noch immer völlig offen, ob und wie wir weitermach­en“, sagte Lutz Reinhold, Sprecher der Initiative, auf dpa-nachfrage.

Demnach machen die Bürger einen möglichen Gang vor das Oberverwal­tungsgeric­ht Bautzen vom Tenor der Urteilsbeg­ründung abhängig. Dies hänge auch mit ihren finanziell­en Möglichkei­ten zusammen, denn als Kläger müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Die Bürgerinit­iative „Nein zur JVA in Zwickau-marienthal“hatte durchsetze­n wollen, dass ein Bürgerbege­hren gegen den Verkauf des Areals durch die Stadt an den Freistaat Sachsen anerkannt wird. Nach Angaben des Verwaltung­sgerichts hat der zuständige Richter fünf Monate Zeit, um sein Urteil schriftlic­h zu begründen.

Mit dem Gefängnisn­eubau mit 820 Haftplätze­n wollen beide Bundesländ­er beim Justizvoll­zug Geld sparen. Die Baukosten werden mit 171,5 Millionen Euro veranschla­gt. (dpa)

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