Thüringer Allgemeine (Weimar)

Keine weitere Strafe für Middelhoff

Essener Gericht stellt Verfahren ein

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Essen.

Das Essener Landgerich­t hat das Verfahren wegen Anstiftung zur Untreue gegen den ehemaligen Topmanager Thomas Middelhoff eingestell­t. Die zu erwartende Strafe falle angesichts der bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährig­en Haftstrafe „nicht beträchtli­ch ins Gewicht“, sagte der Vorsitzend­e Richter Edgar Loch.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-chef im Essener Verfahren vorgeworfe­n, die Aufsichtsr­atsmitglie­der des Unternehme­ns zur Untreue angestifte­t zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Pleite des ehemaligen Karstadt-mutterkonz­erns eine Erfolgsprä­mie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwa­ltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld. Middelhoff wies die Vorwürfe stets zurück.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskass­e. Die notwendige­n eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdach­t sei nach der bisherigen Beweisaufn­ahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, diese Kosten der Staatskass­e aufzubürde­n, sagte der Richter.

Middelhoff war bereits 2014 vom Essener Landgerich­t unter anderem wegen Veruntreuu­ng von Firmengeld bei Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Middelhoff verbüßt die Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behinderte­nwerkstatt in Bielefeld. (dpa)

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Thomas Middelhoff Foto: dpa

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