Keine weitere Strafe für Middelhoff
Essener Gericht stellt Verfahren ein
Essen.
Das Essener Landgericht hat das Verfahren wegen Anstiftung zur Untreue gegen den ehemaligen Topmanager Thomas Middelhoff eingestellt. Die zu erwartende Strafe falle angesichts der bereits in einem früheren Verfahren verhängten dreijährigen Haftstrafe „nicht beträchtlich ins Gewicht“, sagte der Vorsitzende Richter Edgar Loch.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Arcandor-chef im Essener Verfahren vorgeworfen, die Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens zur Untreue angestiftet zu haben, als es um seine Abfindung ging. Der Manager hatte noch wenige Monate vor der Pleite des ehemaligen Karstadt-mutterkonzerns eine Erfolgsprämie von 2,3 Millionen Euro erhalten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er keinen Anspruch auf das Geld. Middelhoff wies die Vorwürfe stets zurück.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen eigenen Auslagen muss Middelhoff dagegen selbst zahlen. Denn der Tatverdacht sei nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht so weit entkräftet, dass es angemessen sei, diese Kosten der Staatskasse aufzubürden, sagte der Richter.
Middelhoff war bereits 2014 vom Essener Landgericht unter anderem wegen Veruntreuung von Firmengeld bei Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Vor gut einem Jahr trat er die Haft an. Middelhoff verbüßt die Strafe im offenen Vollzug und arbeitet tagsüber als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld. (dpa)