Thüringer Allgemeine (Weimar)

Wann Anspruch auf Eheunterha­lt erlischt

Gericht weist Klage der Ex-frau zurück

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Koblenz. Grundsätzl­ich mindern Leistungen, die Dritte freiwillig an einen Unterhalts­berechtigt­en erbringen, den Ehegattenu­nterhalt nicht. Hat eine unterhalts­berechtigt­e Frau aber ein Kind mit einem neuen Partner, hat sie keinen Anspruch mehr auf nachehelic­hen Unterhalt. Das hat das Oberlandes­gericht Koblenz entschiede­n (Az.: 13 UF 16/16), wie der Deutsche Anwaltsver­ein mitteilt.

In dem verhandelt­en Fall hatte das Ehepaar im November 2012 geheiratet und lebte seit Frühjahr 2013 getrennt. Im Mai 2014 wurde die Scheidung rechtskräf­tig. Das gemeinsame Kind war im Januar 2014 geboren worden. Die Frau hatte seit der Trennung einen neuen Lebensgefä­hrten, mit dem sie seit Dezember 2014 ebenfalls ein Kind hat. Die Ehefrau verlangte Trennungsu­nterhalt für die Zeit ihrer Erwerbslos­igkeit aufgrund der Kinderbetr­euung ab Januar 2014 und unbefriste­ten nachehelic­hen Unterhalt.

Nach Auffassung des Gerichts steht der Frau ein Trennungsu­nterhalt in Höhe von 145 Euro monatlich zu, aber nur bis zur Rechtskraf­t der Scheidung, danach nicht mehr. Es bestehe eine verfestigt­e Lebensgeme­inschaft mit dem neuen Partner, und die Ehe habe nur 17 Monate gedauert. Für eine Verfestigu­ng spreche auch das gemeinsame Kind. Der Unterhalts­anspruch des Kindes aus der Ehe sei davon aber nicht berührt. (dpa)

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