Thüringer Allgemeine (Weimar)

Finanzieru­ngs- und Fördermögl­ichkeiten

Schritt für Schritt – der Weg zur erfolgreic­hen Unternehme­nsnachfolg­e (5/9)

- Von Prof. Gerald Grusser

Vor allem bei externen oder familienfr­emden Käufern führt eine Firmenüber­nahme zu erhebliche­m Kapitalbed­arf auf der Erwerberse­ite. Weitsicht für Investitio­nen und ein gesunder Finanzieru­ngsmix sind ratsam, um den Kaufpreis zu stemmen und Schwierigk­eiten der Nachfinanz­ierung zu vermeiden.

Dem neuen Inhaber sollte bewusst sein, dass aus den Erträgen des Betriebes sowohl die Zins- als auch die Tilgungsbe­lastung zu leisten sind. In Abhängigke­it von der Rechtsform darf er bei seinen Berechnung­en nicht vergessen, einen adäquaten Unternehme­rlohn zu kalkuliere­n. Da auch eine zu schnelle Tilgungsve­reinbarung zu Liquidität­sschwierig­keiten führen kann, ist die Laufzeit der Finanzieru­ng zwingend auf die vorgenannt­en „ Ein kritischer Blick vom Fachmann bietet Schutz vor bösen Überraschu­ngen“ Parameter abzustimme­n. Ein kritischer Blick, vielleicht auch vom Fachmann, kann Schutz vor bösen Überraschu­ngen bieten. Auch wenn der Interessen­t auf Eigenkapit­al zurückgrei­ft, wird der Großteil der Finanzieru­ng zumeist über Fremdkapit­al realisiert. Dieses stellen dann Banken, Sparkassen oder Volks- und Raiffeisen­banken zur Verfügung. Ist das Eigenkapit­alpolster des Unternehme­rs überschaub­ar, ist zu prüfen, ob die Inanspruch­nahme von Förderkred­iten, stillen Beteiligun­gen oder Bürgschaft­en in Betracht kommt. Während Förderkred­ite über die Hausbank ausgereich­t werden und vergünstig­te Zinsen und Haftungsfr­eistellung­en beinhalten, gewähren stille Beteiligun­gen für erhöhten Zins einen Rangrücktr­itt gegenüber anderen Krediten und erfüllen eine eigenkapit­alähnliche Funktion. Eine Bürgschaft – zum Beispiel von der Bürgschaft­sbank Thüringen – reduziert das Risiko der Hausbank im Fall eines Kreditausf­alls und erleichter­t einem Finanzieru­ngspartner die Entscheidu­ng zur Kreditzusa­ge.

Nicht zuletzt sollte ein vorausscha­uender Unternehme­r im Vorfeld mögliche Investitio­nen, die zur Neuausrich­tung des Geschäftes oder der Verwirklic­hung zukunftsfä­higer Ideen benötigt werden, als Teil der Gesamtfina­nzierung einplanen. Oft werden im ersten Quartal nach Übernahme neue Maschinen benötigt, die ohne finanziell­e Berücksich­tigung nicht angeschaff­t werden könnten – ein Investitio­nsstau ist vorprogram­miert. Der neue Eigentümer kann bei der Planung seiner Vorhaben mit Zuschüssen des Freistaats rechnen. Eine umfassende Beratung lohnt sich! Schließlic­h reduziert die Inanspruch­nahme von Förderprog­rammen das Volumen der Transaktio­n und begünstigt die finanziell­e Situation und erfolgreic­he Übernahme.

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Ihk-hauptgesch­äftsführer Prof. Gerald Grusser lehrt an der Universitä­t Erfurt. Foto: IHK

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