Anonymes Störfeuer gegen Lutz Hasse
Kurz vor geplanter Wiederwahl des Datenschutz-chefs werden schwere Vorwürfe laut. Intrige?
Redaktion Abo-service Anzeigen-service Ticket-service () () () () Erfurt. Morgen soll Lutz Hasse vom Landtag für weitere sechs Jahre zum obersten Datenschützer gewählt werden. Ein anonymer Anzeigenerstatter, der behauptet, Beschäftigter der Datenschutzbehörde zu sein, will das offenbar verhindern.
In allen Fraktionen des Landtags machte gestern ein 13-seitiges Schreiben die Runde. „Strafanzeige“steht im Titel, es folgen Vorwürfe gegen Hasse: „Verdacht des Prozessbetruges sowie der Untreue“bei der Sicherung und Beräumung von Hunderttausenden von Akten, die 2013 in einem verwaisten Aktenlager in Immelborn entdeckt worden waren. Seit Anfang 2015 befasst sich auch ein von der CDU durchgesetzter Untersuchungsausschuss des Landtags damit.
Ein Kernvorwurf der anonymen Anzeige lautet: Als Hasse im Juli 2014 – kurz vor der Landtagswahl – Cdu-innenminister Jörg Geibert auf Amtshilfe durch die Polizei für Arbeiten in Immelborn verklagte, habe er wichtige Details verschwiegen. Hasse habe „das Gericht getäuscht“. Ob tatsächlich eine Strafanzeige vorliegt, ist noch nicht sicher. Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt war bis gestern Nachmittag kein Vorgang registriert. Ein solcher Zeitverzug ist allerdings nicht ungewöhnlich.
Die Regierungsfraktionen stehen weiter fest zu SPD-MANN Hasse. Es gebe „keinerlei Veranlassung, an der Integrität Hasses zu zweifeln“, teilte Spd-fraktionschef Matthias Hey mit. Hasse habe einen „sehr guten Job gemacht“. Das Wort Intrige fällt zwar nicht, doch sagte Hey: „Der Zeitpunkt, zu dem diese Anzeige auftaucht, ist zumindest auffällig“. Linke und Grüne sehen das ähnlich. „Auf die geplante Wiederwahl hat dieses anonyme Schreiben keine Auswirkungen“, teilte die Linke mit.
Manfred Scherer (CDU) plädierte hingegen dafür, die Wahl zu verschieben und „wenigstens abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt“.
Hasse wies die Vorwürfe zurück – auch mit dem Hinweis, der von Rot-rot-grün im Untersuchungsausschuss beschlossene Zwischenbericht habe ihm korrektes Handeln bescheinigt. Eine renommierte Juraprofessorin und Datenschutzexpertin, die im Auftrag der CDU ein Gutachten verfasste, befand dagegen, der Bericht von Rot-rotgrün sei teilweise „aus juristischer Sicht nicht zutreffend“.