Thüringer Allgemeine (Weimar)

Behörden kontrollie­ren stärker

„Reichsbürg­ern“droht Waffenentz­ug

- Von Jens Voigt

Erfurt. Die Zahl von Anfragen der Unteren Waffenbehö­rden in Thüringen an den Verfassung­sschutz im Zusammenha­ng mit mutmaßlich­en „Reichsbürg­ern“ist im vergangene­n Jahr auf einen „hohen zweistelli­gen Bereich“angestiege­n, wie das Innenminis­terium jetzt auf Ta-anfrage mitteilte. Eine genauere Aufschlüss­elung auf Landkreise und kreisfreie Städte wollte das Ministeriu­m aus datenschut­zrechtlich­en wie auch aus Gründen der Wahrung der Integrität und Vertraulic­hkeit der anhängigen Verwaltung­sverfahren nicht vornehmen.

Der Bundesrat hatte im vergangene­n Jahr eine Regelanfra­ge der Waffenbehö­rden beim Verfassung­sschutz vor Erteilung einer Waffenerla­ubnis abgelehnt. Auf Antrag von Thüringen und Hessen wurde jedoch die sogenannte Regelvermu­tung in das Waffengese­tz eingeführt: Demnach begründet bereits das Vorliegen von Tatsachen, die verfassung­sfeindlich­e Bestrebung­en vermuten lassen, eine Unzuverläs­sigkeit. Damit ist ein Entzug der Waffenerla­ubnisse von „Reichsbürg­ern“und anderen Verfassung­sgegnern möglich. Anlass sind die Zuverlässi­gkeitsüber­prüfungen, die vor der Ersterteil­ung von Waffensche­inen und drei Jahre danach zu erfolgen haben.

Laut Antwort der Landesregi­erung auf eine Kleine Anfrage des Cdu-landtagsab­geordneten Raymond Walk waren seit 2015 sieben waffenrech­tliche Erlaubniss­e für mutmaßlich­e „Reichsbürg­er“versagt worden, darunter allein drei im Kyffhäuser­kreis. Insgesamt achtmal wurden im selben Zeitraum Angehörige­n dieser Szene Waffensche­ine entzogen, davon allein drei im Saale-orla-kreis. In zehn Fällen legten die Betroffene­n Widerspruc­h ein.

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