Behörden kontrollieren stärker
„Reichsbürgern“droht Waffenentzug
Erfurt. Die Zahl von Anfragen der Unteren Waffenbehörden in Thüringen an den Verfassungsschutz im Zusammenhang mit mutmaßlichen „Reichsbürgern“ist im vergangenen Jahr auf einen „hohen zweistelligen Bereich“angestiegen, wie das Innenministerium jetzt auf Ta-anfrage mitteilte. Eine genauere Aufschlüsselung auf Landkreise und kreisfreie Städte wollte das Ministerium aus datenschutzrechtlichen wie auch aus Gründen der Wahrung der Integrität und Vertraulichkeit der anhängigen Verwaltungsverfahren nicht vornehmen.
Der Bundesrat hatte im vergangenen Jahr eine Regelanfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz vor Erteilung einer Waffenerlaubnis abgelehnt. Auf Antrag von Thüringen und Hessen wurde jedoch die sogenannte Regelvermutung in das Waffengesetz eingeführt: Demnach begründet bereits das Vorliegen von Tatsachen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen vermuten lassen, eine Unzuverlässigkeit. Damit ist ein Entzug der Waffenerlaubnisse von „Reichsbürgern“und anderen Verfassungsgegnern möglich. Anlass sind die Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die vor der Ersterteilung von Waffenscheinen und drei Jahre danach zu erfolgen haben.
Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Cdu-landtagsabgeordneten Raymond Walk waren seit 2015 sieben waffenrechtliche Erlaubnisse für mutmaßliche „Reichsbürger“versagt worden, darunter allein drei im Kyffhäuserkreis. Insgesamt achtmal wurden im selben Zeitraum Angehörigen dieser Szene Waffenscheine entzogen, davon allein drei im Saale-orla-kreis. In zehn Fällen legten die Betroffenen Widerspruch ein.