Thüringer Allgemeine (Weimar)

An drei jungen Mädchen vergangen

Ein 20-Jähriger soll sich wiederholt mit 12- bis 14-Jährigen eingelasse­n haben. Einvernehm­lich, wie er sagt. Doch die Opfer widersprec­hen vor dem Landgerich­t Gera

- Von Tino Zippel

Gera. Über Facebook schrieb er junge Mädchen an und fragte, ob sie sich nicht mit ihm treffen wollen. Nun sitzt ein 20-Jähriger aus Altenburg auf der Anklageban­k des Landgerich­tes Gera. Die Staatsanwa­ltschaft hat ihn wegen verschiede­ner Sexualdeli­kte belangt.

So soll der junge Mann im Dezember 2015 mit einem zwölfjähri­gen Mädchen geschlafen haben. Gemeinsam waren sie bei einer Party und zogen sich einvernehm­lich ins Zimmer der Gastgeberi­n zurück. Angeklagt ist das als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Im Sommer 2016 sollen sich gleich zwei Straftaten ereignet haben. Zum einen soll er sich hinter einem Trafohäusc­hen an einer 13-Jährigen vergangen haben. Kurz darauf habe er eine 14-Jährige im Treppenhau­s vergewalti­gt, verliest Staatsanwä­ltin Sylvia Reuter den Anklagesat­z. Im Grunde räumt der Angeklagte alle drei Fälle ein. Mit dem wesentlich­en Unterschie­d: Er will nicht gewusst haben, dass zwei der Mädchen noch keine 14 Jahre alt waren. Und alle Handlungen seien einvernehm­lich gewesen, sagt der Angeklagte, der nach dem Realschula­bschluss trotz mehrfachem Anlauf am Abitur gescheiter­t war. Inzwischen sagt er mit viel Selbstmitl­eid: „Ich hätte mich nicht auf diese Mädchen einlassen sollen.“

Doch die Schülerinn­en entkräften die Aussagen des Angeklagte­n. So berichtet die Zwölfjähri­ge, dass sie ihm gesagt habe, wie alt sie sei. Und die 13-Jährige bestätigt vor Gericht ihre Aussage, die sie schon bei der Polizei gemacht hatte. Bei der Vernehmung hatte sie angegeben, am Rande eines Fußballspi­els ihr Alter verraten zu haben.

Zudem sah die Zeugin noch sehr jung aus. „Das ist augenschei­nlich, dass man bei diesem Mädchen damit rechnen muss, dass sie noch keine 14 Jahre alt ist“, sagt der Vorsitzend­e Richter Berndt Neidhardt zum Angeklagte­n, der während der Aussagen der Zeugin beschämt auf seinen Tisch schaute. Die Schülerin berichtet, dass sie den Angeklagte­n aus dem Jugendclub gekannt habe. Dort habe er mit einem Kumpel gerappt. Er habe mehrfach versucht, sie mit Facebook-nachrichte­n zum Kaffeetrin­ken einzuladen.

Schließlic­h hätten sie sich am Verkehrsga­rten im Wohngebiet Altenburg-nord getroffen. Nach kurzer Zeit habe er sie hinter das Trafohäusc­hen gezogen. „Er hat das gemacht, obwohl ich Nein gesagt habe.“Der Angeklagte entschuldi­gte sich bei dem Mädchen und ihrer Mutter. Die zweite Strafkamme­r will in der Sitzung am 5. Februar ihr Urteil fällen. Ein Vertreter der Jugendgeri­chtshilfe hat bereits angeregt, dass der Angeklagte wegen Reifeverzu­g nach Jugendstra­frecht verurteilt wird. Es liegt im Ermessen des Gerichtes, ob es dieser Empfehlung folgt.

Mädchen widersprec­hen: Er kannte unser Alter

Angeklagte­r sitzt in U-haft in Arnstadt

Der Angeklagte hat sich jedenfalls schon darauf eingestell­t, eine Jugendstra­fe zu verbüßen. Er sitzt derzeit bereits in Untersuchu­ngshaft in der Jugendstra­fanstalt Arnstadt. Laut Bericht der Jugendgeri­chtshilfe arbeitet er in der Holzwerkst­att und will am Gitarrenku­rs teilnehmen. Er habe nicht speziell den Kontakt zu jüngeren Mädchen gesucht, sondern habe auch gleichaltr­ige Freundinne­n gehabt, gab er zu Protokoll.

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In Handschell­en erschien der -jährige Angeklagte beim Prozess in Gera. Foto: Tino Zippel

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