An drei jungen Mädchen vergangen
Ein 20-Jähriger soll sich wiederholt mit 12- bis 14-Jährigen eingelassen haben. Einvernehmlich, wie er sagt. Doch die Opfer widersprechen vor dem Landgericht Gera
Gera. Über Facebook schrieb er junge Mädchen an und fragte, ob sie sich nicht mit ihm treffen wollen. Nun sitzt ein 20-Jähriger aus Altenburg auf der Anklagebank des Landgerichtes Gera. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen verschiedener Sexualdelikte belangt.
So soll der junge Mann im Dezember 2015 mit einem zwölfjährigen Mädchen geschlafen haben. Gemeinsam waren sie bei einer Party und zogen sich einvernehmlich ins Zimmer der Gastgeberin zurück. Angeklagt ist das als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. Im Sommer 2016 sollen sich gleich zwei Straftaten ereignet haben. Zum einen soll er sich hinter einem Trafohäuschen an einer 13-Jährigen vergangen haben. Kurz darauf habe er eine 14-Jährige im Treppenhaus vergewaltigt, verliest Staatsanwältin Sylvia Reuter den Anklagesatz. Im Grunde räumt der Angeklagte alle drei Fälle ein. Mit dem wesentlichen Unterschied: Er will nicht gewusst haben, dass zwei der Mädchen noch keine 14 Jahre alt waren. Und alle Handlungen seien einvernehmlich gewesen, sagt der Angeklagte, der nach dem Realschulabschluss trotz mehrfachem Anlauf am Abitur gescheitert war. Inzwischen sagt er mit viel Selbstmitleid: „Ich hätte mich nicht auf diese Mädchen einlassen sollen.“
Doch die Schülerinnen entkräften die Aussagen des Angeklagten. So berichtet die Zwölfjährige, dass sie ihm gesagt habe, wie alt sie sei. Und die 13-Jährige bestätigt vor Gericht ihre Aussage, die sie schon bei der Polizei gemacht hatte. Bei der Vernehmung hatte sie angegeben, am Rande eines Fußballspiels ihr Alter verraten zu haben.
Zudem sah die Zeugin noch sehr jung aus. „Das ist augenscheinlich, dass man bei diesem Mädchen damit rechnen muss, dass sie noch keine 14 Jahre alt ist“, sagt der Vorsitzende Richter Berndt Neidhardt zum Angeklagten, der während der Aussagen der Zeugin beschämt auf seinen Tisch schaute. Die Schülerin berichtet, dass sie den Angeklagten aus dem Jugendclub gekannt habe. Dort habe er mit einem Kumpel gerappt. Er habe mehrfach versucht, sie mit Facebook-nachrichten zum Kaffeetrinken einzuladen.
Schließlich hätten sie sich am Verkehrsgarten im Wohngebiet Altenburg-nord getroffen. Nach kurzer Zeit habe er sie hinter das Trafohäuschen gezogen. „Er hat das gemacht, obwohl ich Nein gesagt habe.“Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Mädchen und ihrer Mutter. Die zweite Strafkammer will in der Sitzung am 5. Februar ihr Urteil fällen. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe hat bereits angeregt, dass der Angeklagte wegen Reifeverzug nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Es liegt im Ermessen des Gerichtes, ob es dieser Empfehlung folgt.
Mädchen widersprechen: Er kannte unser Alter
Angeklagter sitzt in U-haft in Arnstadt
Der Angeklagte hat sich jedenfalls schon darauf eingestellt, eine Jugendstrafe zu verbüßen. Er sitzt derzeit bereits in Untersuchungshaft in der Jugendstrafanstalt Arnstadt. Laut Bericht der Jugendgerichtshilfe arbeitet er in der Holzwerkstatt und will am Gitarrenkurs teilnehmen. Er habe nicht speziell den Kontakt zu jüngeren Mädchen gesucht, sondern habe auch gleichaltrige Freundinnen gehabt, gab er zu Protokoll.