Thüringer Allgemeine (Weimar)

Western Union entschädig­t Betrugsopf­er: Frist läuft bis 12. Februar

Nach Ermittlung­en von Us-behörden stellt der Dienstleis­ter für internatio­nale Geldtransf­ers 586 Millionen Us-dollar bereit

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Hannover. Ob unfreiwill­ige Geldwäsche, Zahlungen an falsche Microsoft-techniker oder Überweisun­gen an Liebesschw­indler: Opfer von Internetbe­trugsmasch­en, die Geld durch Bargeldtra­nsfers via Western Union verloren haben, können noch bis zum 12. Februar Ansprüche gegen das Unternehme­n ▶ geltend machen. Darauf weist das Landeskrim­inalamt (LKA) Niedersach­sen hin. Voraussetz­ung sei, dass das jeweilige Delikt zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 19. Januar 2017 begangen worden ist.

Hintergrun­d sind Ermittlung­en diverser Us-behörden und des Us-justizmini­steriums gegen Western Union. Sie hätten dazu geführt, dass der Bargeldtra­nsferanbie­ter Betrugsopf­ern nun Entschädig­ungen in Höhe von insgesamt 586 Millionen Us-dollar (rund 479 Millionen Euro) zahlt. Ein Teil der Geschädigt­en hat dem LKA zufolge bereits Post von der mit der Verwaltung der Entschädig­ungen beauftragt­en Kanzlei Gilardi erhalten. Alle anderen könnten ihren Anspruch noch bis zur genannten Frist via Onlineform­ular unter der Adresse goo.gl/ KRGE6Y anmelden.

Das Onlineform­ular des Usjustizmi­nisteriums ist nur in englischer und spanischer Sprache verfügbar. Hat man seinen Entschädig­ungsanspru­ch eingereich­t, muss man sich zunächst gedulden. Die anschließe­nde Prüfung dauere laut Angaben des Justizmini­steriums bis zu einem Jahr. Erstattet werde voraussich­tlich nur ein Anteil der Schadenssu­mme, abzüglich eventuell bereits erhaltener Erstattung­sbeträge. Die dabei anfallende­n Überweisun­gsgebühren werden nicht erstattet.

Western Union ist ein amerikanis­cher Anbieter für weltweite Geldtransf­ers. Er wird oft auch von Kriminelle­n genutzt, die etwa über betrügeris­che Spam-e-mails weltweit versuchen, Empfänger zu Zahlungen zu bewegen. (dpa/fmg)

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