Staatsanwalt ermittelt gegen Datenschutzchef
CDU-CHEF Mohring fordert: Für heute geplante Wiederwahl aussetzen. Rot-rot-grün und AFD stehen zu Lutz Hasse
Erfurt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat gestern ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Prozessbetrugs und der Untreue gegen Thüringens obersten Datenschützer Lutz Hasse eingeleitet. Das teilten Sprecher der Ermittlungsbehörde der Thüringer Allgemeinen auf Anfrage mit. Im Zentrum der Ermittlungen steht Hasses Agieren nach der Entdeckung Hunderttausender Akten in dem verwaisten Aktengroßlager in Immelborn 2013.
Die für heute geplante Wiederwahl des Landesdatenschützers für weitere sechs Amtsjahre gewinnt damit an Brisanz. Angesichts der aktuellen Entwicklung werde die CDU den Antrag stellen, Hasses Wiederwahl im Landtag zu verschieben, ließ CDU-CHEF Mike Mohring am Abend verlauten. Es sei „wenigstens abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt“, forderte Manfred Scherer, Cduobmann in dem vor drei Jahren von der CDU durchgesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss Immelborn.
Die Rückendeckung für Hasse bleibt gleichwohl stark. Nicht nur die drei Regierungsfraktionen Linke, SPD und Grüne wollen mit ihrer Einstimmenmehrheit im Landtag für Hasse votieren. Auch die oppositionelle AFD hat gestern erklärt, die große Mehrheit ihrer acht Abgeordneten werde für Hasse stimmen.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Afd-fraktion, Stefan Möller, bezeichnete die anonyme Strafanzeige gegen Hasse, die seit Montag im Landtag kursiert, als „durchschaubares, unlauteres Manöver“. Möller lobte Hasses „neutrale Amtsführung“und dass sich dieser „auch bei massivem Gegenwind standhaft für die Belange des Datenschutzes“einsetze.
In der Anzeige, die Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist, wird behauptet, Hasse habe „das Gericht getäuscht“, als er im Juli 2014 den damaligen Cdu-innenminister Jörg Geibert verklagte, weil dieser die von Hasse geforderte Amtshilfe der Polizei bei Arbeiten im Aktenlager Immelborn verweigerte. Hasse bestritt gegenüber der TA die Vorwürfe.