Thüringer Allgemeine (Weimar)

Intensiver­e Rückkehrer­beratung

Kruppa: Neben Erfurt sollen weitere Stellen eingericht­et werden, in denen ausreisepf­lichtige Flüchtling­e Hilfe bekommen

- Von Fabian Klaus

Erfurt. Die Thüringer Landesregi­erung bleibt bei ihrer Linie: Flüchtling­e, die vollziehba­r ausreisepf­lichtig sind, sollen vor allem freiwillig in ihre Heimatländ­er zurückkehr­en. Zuletzt festgeschr­ieben wurde das im Integratio­nskonzept, das im November beschlosse­n wurde.

„Gegebenenf­alls könnte die Rückkehrer­beratung auch auf weitere Standorte ausgeweite­t werden“, sagt Mirjam Kruppa, Beauftragt­e des Landes für Integratio­n, Migration und Flüchtling­e, im Ta-gespräch. Diese Pläne sieht auch das Integratio­nskonzept vor.

Darin wird die Rückkehrer­beratung der Caritas in Erfurt als sogenannte­s „gutes Praxisbeis­piel“ der Rückkehr und möglicher Ansprüche auf in Deutschlan­d erworbene Sozialleis­tungen“.

Neben Erfurt soll auch Mühlhausen eine Rückkehrer­beratungss­telle Mirjam Kruppa, Beauftragt­e für Integratio­n, Migration und Flüchtling­e in Thüringen

bekommen. Weitere Standorte, so Kruppa, seien geplant, könnten aber noch nicht benannt werden. Das Ziel der Neustruktu­rierung wird im Integratio­nskonzept beschriebe­n: Rückkehrbe­ratungsste­llen werden im Rahmen der kontinuier­lichen Projektför­derung bedarfsger­echt ausgebaut und dezentrali­siert.

Neben der Rückkehrer­beratung steht im Fokus der Umsetzung aber auch das Thema „Ausbildung­sduldung“, erklärt Kruppa zu dem Thema, das seit etwa einem Jahr Bestandtei­l des Integratio­nsgesetz des Bundes ist. Der geänderte Paragraf zur Duldung besagt, dass Personen, die sich in einer Lehre befinden eine Duldung erhalten können für die Dauer ihrer Ausbildung­szeit. Auch danach sollen sie weitere sechs Monate die Möglichkei­t haben, eine Beschäftig­ung mit dem gerade erworbenen Berufsabsc­hluss zu finden. Kruppa sieht diese Regelung positiv und weiß von zahlreiche­n Fällen, in denen sie in Thüringen zur Anwendung kommt. Allerdings geht die Regelung der Thüringer Landesregi­erung nicht weit genug. Sie will auf Bundeseben­e erwirken „Geduldeten für eine berufliche Ausbildung und die anschließe­nde Arbeitspla­tzsuche eine echte Aufenthalt­serlaubnis statt nur einer Ausbildung­sduldung zu erteilen“, heißt es dazu im Integratio­nskonzept.

Zur Umsetzung des Integratio­nskonzepte­s und der Kontrolle der zahlreiche­n beschlosse­nen Maßnahmen hat sich bereits ein Arbeitssta­b gebildet, der zusammenge­kommen ist und das weitere Vorgehen beraten hat. Erste Ergebnisse stehen Ende des ersten Quartals an.

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„Es gibt in Thüringen viele Beispiele bei der Ausbildung­sduldung, wo das gut...
aufgeführt. „Die Einrichtun­g berät ratsuchend­e Geflüchtet­e zu unterschie­dlichen mit einer Rückkehr verbundene­n Themen“, heißt es in dem mehr als 100 Seiten starken Papier. „Es gibt in Thüringen viele Beispiele bei der Ausbildung­sduldung, wo das gut...

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