Intensivere Rückkehrerberatung
Kruppa: Neben Erfurt sollen weitere Stellen eingerichtet werden, in denen ausreisepflichtige Flüchtlinge Hilfe bekommen
Erfurt. Die Thüringer Landesregierung bleibt bei ihrer Linie: Flüchtlinge, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollen vor allem freiwillig in ihre Heimatländer zurückkehren. Zuletzt festgeschrieben wurde das im Integrationskonzept, das im November beschlossen wurde.
„Gegebenenfalls könnte die Rückkehrerberatung auch auf weitere Standorte ausgeweitet werden“, sagt Mirjam Kruppa, Beauftragte des Landes für Integration, Migration und Flüchtlinge, im Ta-gespräch. Diese Pläne sieht auch das Integrationskonzept vor.
Darin wird die Rückkehrerberatung der Caritas in Erfurt als sogenanntes „gutes Praxisbeispiel“ der Rückkehr und möglicher Ansprüche auf in Deutschland erworbene Sozialleistungen“.
Neben Erfurt soll auch Mühlhausen eine Rückkehrerberatungsstelle Mirjam Kruppa, Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge in Thüringen
bekommen. Weitere Standorte, so Kruppa, seien geplant, könnten aber noch nicht benannt werden. Das Ziel der Neustrukturierung wird im Integrationskonzept beschrieben: Rückkehrberatungsstellen werden im Rahmen der kontinuierlichen Projektförderung bedarfsgerecht ausgebaut und dezentralisiert.
Neben der Rückkehrerberatung steht im Fokus der Umsetzung aber auch das Thema „Ausbildungsduldung“, erklärt Kruppa zu dem Thema, das seit etwa einem Jahr Bestandteil des Integrationsgesetz des Bundes ist. Der geänderte Paragraf zur Duldung besagt, dass Personen, die sich in einer Lehre befinden eine Duldung erhalten können für die Dauer ihrer Ausbildungszeit. Auch danach sollen sie weitere sechs Monate die Möglichkeit haben, eine Beschäftigung mit dem gerade erworbenen Berufsabschluss zu finden. Kruppa sieht diese Regelung positiv und weiß von zahlreichen Fällen, in denen sie in Thüringen zur Anwendung kommt. Allerdings geht die Regelung der Thüringer Landesregierung nicht weit genug. Sie will auf Bundesebene erwirken „Geduldeten für eine berufliche Ausbildung und die anschließende Arbeitsplatzsuche eine echte Aufenthaltserlaubnis statt nur einer Ausbildungsduldung zu erteilen“, heißt es dazu im Integrationskonzept.
Zur Umsetzung des Integrationskonzeptes und der Kontrolle der zahlreichen beschlossenen Maßnahmen hat sich bereits ein Arbeitsstab gebildet, der zusammengekommen ist und das weitere Vorgehen beraten hat. Erste Ergebnisse stehen Ende des ersten Quartals an.